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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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dritter Ordnung) als Lebensa<strong>der</strong>n unserer Landschaft so mit naturnahen<br />

Uferstreifen und Renaturierungen stärken, dass sie e<strong>in</strong> "ökologisches<br />

Rückgrat" bilden und mit ihrer biologischen Vernetzung Ausbreitungsbän<strong>der</strong><br />

<strong>in</strong>nerhalb unserer Landschaften darstellen können,<br />

• die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> biologischen Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Gewässer, Wie<strong>der</strong>zulassung<br />

morphodynamischer Prozesse mit dem Ziel e<strong>in</strong>er ökologischen<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Gewässer. Dies be<strong>in</strong>haltet auch die Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

<strong>der</strong> Durchgängigkeit und die Schaffung entsprechen<strong>der</strong> Laich- und Aufwuchshabitate<br />

durch geeignete Gewässerstrukturen,<br />

• die Wie<strong>der</strong>herstellung langfristig stabiler flussmorphologischer Verhältnisse,<br />

• die Erhaltung und Schaffung naturnaher auenökologischer Verhältnisse<br />

durch e<strong>in</strong>e engere hydrologische Anb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Auen an den Fluss,<br />

• e<strong>in</strong>e Anhebung <strong>der</strong> Grundwasserspiegel,<br />

• <strong>in</strong>vestive und planerische Maßnahmen <strong>zur</strong> Vorbereitung und Durchführung<br />

von Gewässerschutzmaßnahmen im E<strong>in</strong>zugsgebiet von Seen (Erosionsschutz,<br />

Nährstoffrückhalt) <strong>zur</strong> Erreichung e<strong>in</strong>es guten Gewässerzustan<strong>des</strong>,<br />

• die Standorterhaltung von gewässernahen Waldgebieten <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong>en<br />

Funktion im Wasserhaushalt.<br />

9.3.7.3.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Nach den e<strong>in</strong>schlägigen För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

werden Umsetzungsvorhaben mit <strong>in</strong>vestivem Charakter mit e<strong>in</strong>em För<strong>der</strong>satz von<br />

bis zu 70 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Gesamtkosten, <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>s begründeten Ausnahmefällen<br />

bis zu 100 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Gesamtkosten geför<strong>der</strong>t. In die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> mit e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden auch die Kosten <strong>zur</strong> Vorbereitung, Betreuung und Abwicklung <strong>der</strong><br />

Maßnahmen.<br />

Nicht geför<strong>der</strong>t werden Baumaßnahmen von Gebäuden (z.B. <strong>der</strong> Bau von Informationszentren).<br />

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