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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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nutzung – werden neue Naherholungsgebiete geschaffen, die den <strong>ländlichen</strong> Raum<br />

aufwerten.<br />

9.3.7.4.4 Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Gewässerentwicklungspläne<br />

gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr.<br />

K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Die von <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsverwaltung für alle Gewässer erster und zweiter<br />

Ordnung bzw. von den Kommunen für Gewässer dritter Ordnung aufzustellenden<br />

Gewässerentwicklungspläne be<strong>in</strong>halten als <strong>in</strong>tegralen Bestandteil Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Hochwasserschutzes für besiedelte Gebiete. Hierbei werden neben dem direkten<br />

Schutz von Siedlungsgebieten durch Deiche und Mauern – Technischer Hochwasserschutz<br />

– auch Möglichkeiten <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes<br />

aufgezeigt. Beispielhaft für laufende <strong>Plan</strong>ungen und Maßnahmen an Gewässern<br />

erster Ordnung s<strong>in</strong>d hier die Fränkische Saale, <strong>der</strong> Ma<strong>in</strong> oberhalb Bamberg, die<br />

Rodach, die Ste<strong>in</strong>ach, die Pegnitz im E<strong>in</strong>zugsgebiet <strong>des</strong> Ma<strong>in</strong>s sowie die Iller, die<br />

Zusam, die Wertach, die Ammer, die Loisach und die Untere Isar im E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

<strong>der</strong> Donau zu nennen. An Gewässern zweiter Ordnung s<strong>in</strong>d beispielhaft zu nennen:<br />

Ausbau <strong>der</strong> Kahl <strong>in</strong> Alzenau, Ausbau <strong>der</strong> Pfettrach <strong>in</strong> Landshut sowie<br />

Ausbau <strong>der</strong> Schwabach <strong>in</strong> Erlangen.<br />

9.3.7.4.5 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Die Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung beträgt max. 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben (vgl.<br />

Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan Kap. 8).<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung dieser staatlichen Maßnahmen (Gewässer erster Ordnung) <strong>zur</strong><br />

Dase<strong>in</strong>svorsorge erfolgt aus dem Lan<strong>des</strong>haushalt <strong>des</strong> Kap. 1477 (Wasserwirtschaftsämter).<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung von nichtstaatlichen Maßnahmen (Gewässer zweiter<br />

und dritter Ordnung) erfolgt aus den jeweiligen Haushalten <strong>der</strong> Bezirke bzw.<br />

<strong>der</strong> Kommunen und ggf. mit staatlichen Zuschüssen aus dem Lan<strong>des</strong>hauhalt,<br />

Kap. 1477 (Wasserwirtschaftsämter). Der vorbeugende Hochwasserschutz wird im<br />

Rahmen von e<strong>in</strong>zelnen Projekten, die <strong>in</strong> Bauentwürfen dargestellt werden, abgewickelt.<br />

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