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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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Die för<strong>der</strong>fähigen Kosten <strong>der</strong> Projekte <strong>der</strong> Dorferneuerung s<strong>in</strong>d durch das Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz<br />

legitimiert. Sie leiten sich im Wesentlichen aus den Dorferneuerungsrichtl<strong>in</strong>ien<br />

(LMBek vom 09.06.1993 mit Än<strong>der</strong>ung vom 29.07.1997)<br />

ab. Grundlage dieser För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ie ist <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>des</strong> Freistaates Bayern.<br />

Zwischen diesem För<strong>der</strong>programm und den Zielen <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/99 besteht <strong>in</strong> vollem Umfang Übere<strong>in</strong>stimmung.<br />

In <strong>der</strong> Dorferneuerung beträgt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>satz für das Gesamtprogramm bis zu<br />

50 %, für e<strong>in</strong>zelne, beson<strong>der</strong>s bedeutsame Maßnahmen, die sonst nicht f<strong>in</strong>anzierbar<br />

wären, <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anz- und strukturschwachen Geme<strong>in</strong>den bis zu<br />

80 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten. Die Geme<strong>in</strong>den tragen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel die übrigen<br />

Kosten. Die Zuwendungen werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel als Projektför<strong>der</strong>ung mittels<br />

Anteilsf<strong>in</strong>anzierung gewährt.<br />

Die nationale Kof<strong>in</strong>anzierung erfolgt mit Mitteln <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den.<br />

zusätzliche Informationen<br />

Die Richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programms und <strong>der</strong> Dorferneuerung<br />

s<strong>in</strong>d im H<strong>in</strong>blick auf die För<strong>der</strong><strong>in</strong>tensität aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abgestimmt. Die Abgrenzung<br />

zwischen beiden För<strong>der</strong>fällen ergibt sich aus unterschiedlichen Ausgangssituationen.<br />

Die e<strong>in</strong>zelbetriebliche <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ist auf die Lösung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>zelfalles<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Erwerbs- und Produktionsstrukturen e<strong>in</strong>es landwirtschaftlichen<br />

Betriebes, die Dorferneuerung auf die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> umfassenden<br />

„Verbesserung <strong>der</strong> Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf dem Lande,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigenden<br />

Zustände“ ausgerichtet. Gemäß Nr. 4.2 DorfR erfolgt die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

grundsätzlich auf <strong>der</strong> Grundlage e<strong>in</strong>es Dorferneuerungsplanes. Es wird zugesichert,<br />

dass ke<strong>in</strong>e Doppelför<strong>der</strong>ung erfolgt. Annex I –Produkte werden nicht geför<strong>der</strong>t.<br />

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