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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- 152 -<br />

Den Regionen werden Besatzobergrenzen für Karpfen und Schleien zugeordnet.<br />

Für Karpfen betragen diese <strong>in</strong><br />

Region I: Region II:<br />

3 000 K1/ha 2 500 K1/ha<br />

600 K2/ha 500 K2/ha<br />

für Schleien <strong>in</strong> Monokultur betragen diese <strong>in</strong><br />

Region I: Region II<br />

5 000 S1/ha 4 000 S1/ha<br />

2 500 S2/ha 2 000 S2/ha<br />

1 500 S3/ha 1 200 S3/ha<br />

- M<strong>in</strong>eralische Düngung ist nicht erlaubt.<br />

- Die Frühjahrskalkung mit Branntkalk ist nicht erlaubt.<br />

- Es dürfen nur unverarbeitete Futtermittel (Getreide, Legum<strong>in</strong>osen o. ä.) verabreicht<br />

werden; <strong>in</strong>dustriell hergestelltes o<strong>der</strong> aufbereitetes Futter ist nicht erlaubt.<br />

Ab Verpflichtungsbeg<strong>in</strong>n 2004 dürfen auch verarbeitete Futtermittel,<br />

bestehend aus e<strong>in</strong>em wesentlichen Teil an Getreide und Legum<strong>in</strong>osen,<br />

verfüttert werden.<br />

...

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