Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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prozess als ein wesentlicher kritischer Erfolgsfaktor von Ausschreibungswettbewerb<br />
gesehen und Ressourcen entsprechend dafür eingesetzt (Interviews Case A, admin. AT<br />
1 und 2 2009).<br />
Im Gegensatz zur administrativen Ebene lässt sich für den politischen Aufgabenträger<br />
kein direkter Bezug zu gesetzlichen institutionellen Elementen im Zusammenhang mit<br />
den grundsätzlichen Entscheidungen zur Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen im regionalen<br />
Busverkehr identifizieren.<br />
Einen weiteren Bestandteil <strong>der</strong> regulativen institutionellen Elemente stellen die Organisationsstrukturen<br />
dar, und zwar sowohl diejenigen des <strong>kantonalen</strong> ÖV-System als<br />
auch jene innerhalb <strong>der</strong> Aufgabenträgerorganisation. Die administrative Ebene <strong>der</strong><br />
Fallstudie A nimmt konkreten Bezug auf die internen <strong>St</strong>rukturen in ihrem Handeln und<br />
reproduziert sie auf diese Weise. Wie beschrieben, sieht sie die Zuständigkeit für die<br />
Vergaben <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen bei sich selbst. Der politische Aufgabenträger<br />
hätte zum einen in seinem Departement neben dem ÖV noch weitere große Bereiche<br />
zu verantworten und könne sich daher nicht in dem Maße mit den Fragen und Themen<br />
im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong> Verkehre beschäftigen, wie es die bestehenden<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen an einen qualitativ hochstehenden regionalen Busverkehr erfor<strong>der</strong>n<br />
würden. Zudem verfüge die Verwaltung ausbildungsbedingt über hohe ÖV-<br />
Fachkompetenz, während die politische Ebene ihre Funktion ursprünglich eben nicht<br />
aufgrund ihrer ÖV-Kompetenz und aufgrund hohen ÖV-Interesses übernommen habe,<br />
son<strong>der</strong>n von den Wählerinnen und Wähler in die politische Exekutive gewählt wurde<br />
und dort das entsprechende Departement zugeteilt bekommen habe (Interview Case A,<br />
admin. AT 1 2009). Wie im Unterabschnitt 7.2.3.2 dargestellt, schreibt die Verwaltung<br />
dem politischen Aufgabenträger daher im Hinblick auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen<br />
eine formelle Rolle zu und beansprucht die Zuständigkeit für die strategische<br />
Vergabeplanung und für die damit zusammenhängenden Entscheidungen in erster<br />
Linie für sich.<br />
Der politische Aufgabenträger reproduziert die intraorganisationalen <strong>St</strong>rukturen insofern,<br />
als er seine hierarchische Überordnung gegenüber dem Amt dann einsetzt, wenn<br />
er durch dessen Planungen und Handlungen ein steigendes politisches Risiko befürchtet.<br />
Im Hinblick auf die <strong>kantonalen</strong> ÖV-<strong>St</strong>rukturen lässt sich für den politischen Aufgabenträger<br />
ein Bezug auf die, beziehungsweise eine Reproduktion <strong>der</strong>, Beteiligungsstrukturen<br />
herausarbeiten. Im Rahmen <strong>der</strong> Fallbeschreibung wurde bereits angesprochen,<br />
dass <strong>der</strong> Kanton über Beteiligungen an den meisten Betreibern des <strong>kantonalen</strong>