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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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„Das mag irgendwo geschrieben stehen, dass auch ausgeschrieben werden könnte. Aber nun<br />

mal ehrlich, die Bereitschaft, wirklich Ausschreibungen vorzunehmen, ist doch gar nicht vorhanden.“<br />

(Interview Case C, VU 2009)<br />

7.4.3.2 Rollen<br />

Die Rollenverteilung zwischen politischer und administrativer organisationaler Ebene<br />

in Bezug auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen ist eine logische Folge ihrer<br />

Werte- und Normensysteme und <strong>der</strong> damit verbundenen Bewertungen von Offert- und<br />

Ausschreibungsverfahren. Wie bereits beschrieben, orientiert sich <strong>der</strong> politische Aufgabenträger<br />

in seinen Handlungen maßgeblich am Kriterium des politischen Erfolgs.<br />

Eine in diesem Zusammenhang wesentliche Bedingung ist die Äquivalenz von politischer<br />

Verantwortung und politischem Einfluss. Das Monopol und die Kompetenz für<br />

eine Entscheidung werden demnach dann in vollem Umfang und uneingeschränkt vom<br />

politischen Aufgabenträger beansprucht, wenn die Entscheidung strategisch ist und das<br />

damit verbundene Risiko allein beim politischen Aufgabenträger liegt. Dieser Kategorie<br />

strategischer Entscheidungen werden etwa die Entscheidungen zugeordnet, welches<br />

Unternehmen die regionalen Busverkehrsleistungen erbringt, welche Vergabestrategie<br />

angewendet wird und ob das traditionelle und etablierte Vergabesystem mittels Offertverfahren<br />

partiell aufgegeben und durch Ausschreibungswettbewerb ersetzt wird. Entsprechend<br />

wird die Rollenverteilung seitens <strong>der</strong> politischen Ebene so gesehen, dass die<br />

Verwaltung zwar auf Anweisung fachlich fundierte Vorschläge unterbreiten kann und<br />

soll, dass die Entscheidung aber letztlich in <strong>der</strong> Direktion auf Basis politischer Überlegungen<br />

getroffen wird.<br />

„Die Verwaltung bekommt einen Auftrag von mir, das mal vorzubereiten. Die stellen mir die<br />

Ergebnisse dann vor und können auch Empfehlungen abgeben. Mehr aber auch nicht. Die<br />

Entscheidung, wir machen das so o<strong>der</strong> so, treffe ausschließlich ich und teilweise auch zusammen<br />

mit meinen Regierungsratskollegen. Ist ja auch klar, also, es entscheidet doch <strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />

später das vertreten muss. Und das bin ich, also will ich auch entscheiden.“ (Interview Case C:<br />

pol. AT 1 2009)<br />

Die administrative Ebene akzeptiert die ihr vom politischen Aufgabenträger zugedachte<br />

Rolle und überlässt ihm sowohl das Entscheidungsmonopol als auch generell das<br />

Agenda-Setting.<br />

„Das läuft so ab, dass wir einen Vorschlag machen, <strong>der</strong> wird direktionsintern beraten mit dem<br />

Regierungsrat. Er sagt, ob und welche Elemente davon nun reinkommen o<strong>der</strong> nicht. Dann<br />

wird das so nach seinen Wünschen fertig überarbeitet.“ (Interview Case C, admin. AT 1 2009)<br />

„Und, da ist hier die Rollenverteilung sehr klar. Er entscheidet, er entscheidet gern. Und da er<br />

das auch gerne tut, tut er es auch und nicht wir. Beziehungsweise er nimmt das mit in den Regierungsrat<br />

und dann wird das da entschieden.“ (Interview Case C, admin. AT 2 2009)<br />

Der Akzeptanz einer rein ausführenden Rolle liegt zum einen die Tatsache zugrunde,<br />

dass die vom administrativen Aufgabenträger angestrebte hohe funktionale Qualität im

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