Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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„Das mag irgendwo geschrieben stehen, dass auch ausgeschrieben werden könnte. Aber nun<br />
mal ehrlich, die Bereitschaft, wirklich Ausschreibungen vorzunehmen, ist doch gar nicht vorhanden.“<br />
(Interview Case C, VU 2009)<br />
7.4.3.2 Rollen<br />
Die Rollenverteilung zwischen politischer und administrativer organisationaler Ebene<br />
in Bezug auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen ist eine logische Folge ihrer<br />
Werte- und Normensysteme und <strong>der</strong> damit verbundenen Bewertungen von Offert- und<br />
Ausschreibungsverfahren. Wie bereits beschrieben, orientiert sich <strong>der</strong> politische Aufgabenträger<br />
in seinen Handlungen maßgeblich am Kriterium des politischen Erfolgs.<br />
Eine in diesem Zusammenhang wesentliche Bedingung ist die Äquivalenz von politischer<br />
Verantwortung und politischem Einfluss. Das Monopol und die Kompetenz für<br />
eine Entscheidung werden demnach dann in vollem Umfang und uneingeschränkt vom<br />
politischen Aufgabenträger beansprucht, wenn die Entscheidung strategisch ist und das<br />
damit verbundene Risiko allein beim politischen Aufgabenträger liegt. Dieser Kategorie<br />
strategischer Entscheidungen werden etwa die Entscheidungen zugeordnet, welches<br />
Unternehmen die regionalen Busverkehrsleistungen erbringt, welche Vergabestrategie<br />
angewendet wird und ob das traditionelle und etablierte Vergabesystem mittels Offertverfahren<br />
partiell aufgegeben und durch Ausschreibungswettbewerb ersetzt wird. Entsprechend<br />
wird die Rollenverteilung seitens <strong>der</strong> politischen Ebene so gesehen, dass die<br />
Verwaltung zwar auf Anweisung fachlich fundierte Vorschläge unterbreiten kann und<br />
soll, dass die Entscheidung aber letztlich in <strong>der</strong> Direktion auf Basis politischer Überlegungen<br />
getroffen wird.<br />
„Die Verwaltung bekommt einen Auftrag von mir, das mal vorzubereiten. Die stellen mir die<br />
Ergebnisse dann vor und können auch Empfehlungen abgeben. Mehr aber auch nicht. Die<br />
Entscheidung, wir machen das so o<strong>der</strong> so, treffe ausschließlich ich und teilweise auch zusammen<br />
mit meinen Regierungsratskollegen. Ist ja auch klar, also, es entscheidet doch <strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />
später das vertreten muss. Und das bin ich, also will ich auch entscheiden.“ (Interview Case C:<br />
pol. AT 1 2009)<br />
Die administrative Ebene akzeptiert die ihr vom politischen Aufgabenträger zugedachte<br />
Rolle und überlässt ihm sowohl das Entscheidungsmonopol als auch generell das<br />
Agenda-Setting.<br />
„Das läuft so ab, dass wir einen Vorschlag machen, <strong>der</strong> wird direktionsintern beraten mit dem<br />
Regierungsrat. Er sagt, ob und welche Elemente davon nun reinkommen o<strong>der</strong> nicht. Dann<br />
wird das so nach seinen Wünschen fertig überarbeitet.“ (Interview Case C, admin. AT 1 2009)<br />
„Und, da ist hier die Rollenverteilung sehr klar. Er entscheidet, er entscheidet gern. Und da er<br />
das auch gerne tut, tut er es auch und nicht wir. Beziehungsweise er nimmt das mit in den Regierungsrat<br />
und dann wird das da entschieden.“ (Interview Case C, admin. AT 2 2009)<br />
Der Akzeptanz einer rein ausführenden Rolle liegt zum einen die Tatsache zugrunde,<br />
dass die vom administrativen Aufgabenträger angestrebte hohe funktionale Qualität im