Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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folgt daraus, dass das Vergabesystem ausreichend viele Bestellungen bei dem/den eigenen<br />
Unternehmen gewährleisten muss, um zum Beispiel Arbeitsplätze zu erhalten<br />
und kantonale Vermögenswerte zu schützen. Das Ganze erhält noch mehr Gewicht,<br />
wenn <strong>der</strong> kantonale Verkehrsdirektor über eine Einsitznahme in einem strategischen<br />
Entscheidungsgremium persönlich mit einem <strong>kantonalen</strong> Beteiligungsunternehmen<br />
verbunden ist. In diesem Fall muss er zusätzlich die Interessen des Unternehmens vertreten,<br />
um politisch nicht angreifbar zu sein.<br />
Bei ausschließlicher Anwendung des Offertverfahrens wird diese Bedingung erfüllt.<br />
Hier können die Aufgabenträger die Unternehmen, mit denen Verhandlungen geführt<br />
und Angebotsvereinbarungen abgeschlossen werden, selber bestimmen. So können sie<br />
sicherstellen, dass ausreichend Verkehre bei dem eigenen Unternehmen bestellt werden.<br />
Demgemäß fällt die Risikobewertung des Offertverfahrens in Bezug auf den Faktor<br />
„Beteiligungsstrukturen“ positiv aus. Bei Anwendung des Ausschreibungsverfahrens<br />
kann diese Bedingung jedoch nicht erfüllt werden. Die Aufgabenträger können<br />
nicht direkt beeinflussen, bei welchen Unternehmen die Verkehrsleistungen bestellt<br />
werden, son<strong>der</strong>n müssen die Angebotsvereinbarungen mit den Busbetreibern abschließen,<br />
<strong>der</strong>en Offerten die meisten Punkte im Rahmen <strong>der</strong> jeweiligen Offertenbewertungen<br />
erzielen. Dabei besteht die Gefahr, dass die eigenen Unternehmen ihre Verkehre<br />
verlieren. Mit an<strong>der</strong>en Worten sind Ausschreibungen mit einem großen Risiko in Bezug<br />
auf den Faktor „Beteiligungsstrukturen“ verbunden und aus Sicht <strong>der</strong> politischen<br />
Rationalität irrational. Allerdings besteht die Möglichkeit, Ausschreibungswettbewerbe<br />
im Sinne <strong>der</strong> politischen Rationalität zu planen und auszugestalten. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
Fallstudienanalyse konnten verschiedene entsprechende Praktiken herausgearbeitet<br />
werden. Zum Beispiel kann mittels einer bewussten Zuschneidung <strong>der</strong> Ausschreibungslose<br />
die tatsächliche Attraktivität einer Ausschreibung für potentiell interessierte<br />
Unternehmen gesteuert werden. Kleinere Ausschreibungslose, die für die eigenen, bereits<br />
am Markt tätigen Unternehmen interessant sind, sind möglicherweise für potentiell<br />
am Markteintritt interessierte Unternehmen wenig attraktiv. Ebenso können im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> einzelnen relevanten Kriterien für die Offertenbewertung<br />
die jeweiligen komparativen Vorteile des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> eigenen Unternehmen antizipiert<br />
und dadurch ihre Chancen auf die Zuschlagserteilung erhöht werden. Allerdings ist <strong>der</strong><br />
Erfolg dieser Maßnahmen nicht sicher, so dass ein gewisses politisches Risiko verbleibt.