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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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168 Error! Use the Home tab to apply Überschrift 1 to the text that you want to appear here.<br />

folgt daraus, dass das Vergabesystem ausreichend viele Bestellungen bei dem/den eigenen<br />

Unternehmen gewährleisten muss, um zum Beispiel Arbeitsplätze zu erhalten<br />

und kantonale Vermögenswerte zu schützen. Das Ganze erhält noch mehr Gewicht,<br />

wenn <strong>der</strong> kantonale Verkehrsdirektor über eine Einsitznahme in einem strategischen<br />

Entscheidungsgremium persönlich mit einem <strong>kantonalen</strong> Beteiligungsunternehmen<br />

verbunden ist. In diesem Fall muss er zusätzlich die Interessen des Unternehmens vertreten,<br />

um politisch nicht angreifbar zu sein.<br />

Bei ausschließlicher Anwendung des Offertverfahrens wird diese Bedingung erfüllt.<br />

Hier können die Aufgabenträger die Unternehmen, mit denen Verhandlungen geführt<br />

und Angebotsvereinbarungen abgeschlossen werden, selber bestimmen. So können sie<br />

sicherstellen, dass ausreichend Verkehre bei dem eigenen Unternehmen bestellt werden.<br />

Demgemäß fällt die Risikobewertung des Offertverfahrens in Bezug auf den Faktor<br />

„Beteiligungsstrukturen“ positiv aus. Bei Anwendung des Ausschreibungsverfahrens<br />

kann diese Bedingung jedoch nicht erfüllt werden. Die Aufgabenträger können<br />

nicht direkt beeinflussen, bei welchen Unternehmen die Verkehrsleistungen bestellt<br />

werden, son<strong>der</strong>n müssen die Angebotsvereinbarungen mit den Busbetreibern abschließen,<br />

<strong>der</strong>en Offerten die meisten Punkte im Rahmen <strong>der</strong> jeweiligen Offertenbewertungen<br />

erzielen. Dabei besteht die Gefahr, dass die eigenen Unternehmen ihre Verkehre<br />

verlieren. Mit an<strong>der</strong>en Worten sind Ausschreibungen mit einem großen Risiko in Bezug<br />

auf den Faktor „Beteiligungsstrukturen“ verbunden und aus Sicht <strong>der</strong> politischen<br />

Rationalität irrational. Allerdings besteht die Möglichkeit, Ausschreibungswettbewerbe<br />

im Sinne <strong>der</strong> politischen Rationalität zu planen und auszugestalten. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Fallstudienanalyse konnten verschiedene entsprechende Praktiken herausgearbeitet<br />

werden. Zum Beispiel kann mittels einer bewussten Zuschneidung <strong>der</strong> Ausschreibungslose<br />

die tatsächliche Attraktivität einer Ausschreibung für potentiell interessierte<br />

Unternehmen gesteuert werden. Kleinere Ausschreibungslose, die für die eigenen, bereits<br />

am Markt tätigen Unternehmen interessant sind, sind möglicherweise für potentiell<br />

am Markteintritt interessierte Unternehmen wenig attraktiv. Ebenso können im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> einzelnen relevanten Kriterien für die Offertenbewertung<br />

die jeweiligen komparativen Vorteile des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> eigenen Unternehmen antizipiert<br />

und dadurch ihre Chancen auf die Zuschlagserteilung erhöht werden. Allerdings ist <strong>der</strong><br />

Erfolg dieser Maßnahmen nicht sicher, so dass ein gewisses politisches Risiko verbleibt.

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