Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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den vergangenen Jahren aufgrund kontinuierlich gestiegener <strong>St</strong>aatsverschuldung <strong>der</strong><br />
Gebietskörperschaften und <strong>der</strong> dadurch bedingten zunehmend angespannten öffentlichen<br />
Finanzen mehrfach Kürzungen ursprünglich geplanter öffentlicher Zuschüsse<br />
hinnehmen (Scholz 2007).<br />
In <strong>der</strong> Schweiz stellt sich die Situation hinsichtlich <strong>der</strong> öffentlichen Haushalte weniger<br />
angespannt dar (Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 2011). Generell ist jedoch<br />
auch hier aufgrund <strong>der</strong> demografischen Entwicklung und <strong>der</strong> damit verbundenen ansteigenden<br />
Kosten im sozialen Bereich von einem zunehmenden Spardruck auf die<br />
öffentlichen Budgets auszugehen, von dem auch <strong>der</strong> ÖV betroffen sein könnte. Während<br />
die großen Infrastrukturausbauten, wie zum Beispiel die neue Eisenbahn-<br />
Alpentransversale (NEAT) o<strong>der</strong> das Projekt zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Bahninfrastruktur<br />
(ZEB), aus dem FinöV-Fonds 3 und damit unabhängig vom jährlichen Bundeshaushalt<br />
finanziert werden (Art. 12, Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Bahninfrastruktur), sind die finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb des öffentlichen<br />
Verkehrs unmittelbar von <strong>der</strong> Höhe und <strong>der</strong> Verteilung des Bundeshaushalts<br />
abhängig. Davon sind auch die Abgeltungen <strong>der</strong> öffentlichen Hand zur Deckung <strong>der</strong><br />
ungedeckten Kosten im Regionalverkehr betroffen, für die sich in Zeiten fiskalischer<br />
Austerität ein Effizienzdruck ergeben könnte. Verstärkt wird die Situation durch die<br />
Regelungen des ʻNeuen Finanzausgleichsʼ aus dem Jahr 2008, <strong>der</strong> den Bundesanteil an<br />
den Abgeltungen im schweizerischen Regionalverkehr auf durchschnittlich 50% begrenzt<br />
(Art. 33, Abs. 2, PBG). Für den Regionalverkehr hatte das deutliche geringere<br />
Zuschüsse des Bundes zur Folge, mit <strong>der</strong> Konsequenz, dass auch <strong>der</strong> zur Verfügung<br />
stehende Gesamtbetrag sank (siehe Abbildung 1-2).<br />
3<br />
Der FinöV-Fonds basiert auf Art. 196, Ziffer 3, Absatz 3 <strong>der</strong> Schweizer Bundesverfassung und wurde zur Finanzierung <strong>der</strong> Eisenbahngroßprojekte<br />
aufgesetzt. Er speist sich aus Einnahmen <strong>der</strong> leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, <strong>der</strong> Mehrwert- und <strong>der</strong> Mineralölsteuer<br />
sowie aus Mitteln, die am Kapitalmarkt aufgenommen wurden (Ziffer 3, Abs. 2). Die rechtlichen Grundlagen zum Finöv-Fonds<br />
und zu den damit finanzierten Projekten bildet die Verordnung <strong>der</strong> Bundesversammlung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngroßprojekte.