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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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den vergangenen Jahren aufgrund kontinuierlich gestiegener <strong>St</strong>aatsverschuldung <strong>der</strong><br />

Gebietskörperschaften und <strong>der</strong> dadurch bedingten zunehmend angespannten öffentlichen<br />

Finanzen mehrfach Kürzungen ursprünglich geplanter öffentlicher Zuschüsse<br />

hinnehmen (Scholz 2007).<br />

In <strong>der</strong> Schweiz stellt sich die Situation hinsichtlich <strong>der</strong> öffentlichen Haushalte weniger<br />

angespannt dar (Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 2011). Generell ist jedoch<br />

auch hier aufgrund <strong>der</strong> demografischen Entwicklung und <strong>der</strong> damit verbundenen ansteigenden<br />

Kosten im sozialen Bereich von einem zunehmenden Spardruck auf die<br />

öffentlichen Budgets auszugehen, von dem auch <strong>der</strong> ÖV betroffen sein könnte. Während<br />

die großen Infrastrukturausbauten, wie zum Beispiel die neue Eisenbahn-<br />

Alpentransversale (NEAT) o<strong>der</strong> das Projekt zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Bahninfrastruktur<br />

(ZEB), aus dem FinöV-Fonds 3 und damit unabhängig vom jährlichen Bundeshaushalt<br />

finanziert werden (Art. 12, Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Bahninfrastruktur), sind die finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb des öffentlichen<br />

Verkehrs unmittelbar von <strong>der</strong> Höhe und <strong>der</strong> Verteilung des Bundeshaushalts<br />

abhängig. Davon sind auch die Abgeltungen <strong>der</strong> öffentlichen Hand zur Deckung <strong>der</strong><br />

ungedeckten Kosten im Regionalverkehr betroffen, für die sich in Zeiten fiskalischer<br />

Austerität ein Effizienzdruck ergeben könnte. Verstärkt wird die Situation durch die<br />

Regelungen des ʻNeuen Finanzausgleichsʼ aus dem Jahr 2008, <strong>der</strong> den Bundesanteil an<br />

den Abgeltungen im schweizerischen Regionalverkehr auf durchschnittlich 50% begrenzt<br />

(Art. 33, Abs. 2, PBG). Für den Regionalverkehr hatte das deutliche geringere<br />

Zuschüsse des Bundes zur Folge, mit <strong>der</strong> Konsequenz, dass auch <strong>der</strong> zur Verfügung<br />

stehende Gesamtbetrag sank (siehe Abbildung 1-2).<br />

3<br />

Der FinöV-Fonds basiert auf Art. 196, Ziffer 3, Absatz 3 <strong>der</strong> Schweizer Bundesverfassung und wurde zur Finanzierung <strong>der</strong> Eisenbahngroßprojekte<br />

aufgesetzt. Er speist sich aus Einnahmen <strong>der</strong> leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, <strong>der</strong> Mehrwert- und <strong>der</strong> Mineralölsteuer<br />

sowie aus Mitteln, die am Kapitalmarkt aufgenommen wurden (Ziffer 3, Abs. 2). Die rechtlichen Grundlagen zum Finöv-Fonds<br />

und zu den damit finanzierten Projekten bildet die Verordnung <strong>der</strong> Bundesversammlung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngroßprojekte.

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