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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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nehmen eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Denn das politische Risiko von Ausschreibungen<br />

wird als umso größer bewertet, wenn mit <strong>der</strong> Beteiligung ausländischer Unternehmen<br />

an den entsprechenden Verfahren gerechnet wird.<br />

Die Risikobewertung einer Ausschreibung von Neuverkehren, das heißt neu in den<br />

Fahrplan aufgenommener Linien, fällt positiver aus. Hier ʻverliertʼ die Bevölkerung<br />

keine Identifikationssymbole, auch wenn ein nicht in <strong>der</strong> Region verwurzeltes Unternehmen<br />

die Ausschreibung gewinnen sollte, so dass das politische Risiko geringer ausfällt<br />

als bei Ausschreibungen von Bestandverkehren.<br />

8.3.3.3 Beteiligungsstrukturen im <strong>kantonalen</strong> regionalen Busverkehr<br />

Die Beteiligungsstrukturen im <strong>kantonalen</strong> Regionalverkehr stellen einen weiteren relevanten<br />

Faktor für die politische Rationalität im Hinblick auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen<br />

im regionalen Busverkehr dar, bedingt durch die früheren institutionellen<br />

Verhältnisse im öffentlichen Verkehr. Die tatsächliche Relevanz dieses Faktors<br />

für eine konkrete politische Aufgabenträgerorganisation ist pfadabhängig. Wie<br />

bereits verschiedentlich angesprochen, spielte das Thema „Intramodaler Wettbewerb“<br />

jahrzehntelang keine Rolle für den öffentlichen Verkehr und seine Beteiligten. Die<br />

Verkehrsleistungen wurden exklusiv von Organisationseinheiten <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Kernverwaltung selber o<strong>der</strong> von öffentlichen Unternehmen im Besitz <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Gebietskörperschaften und/o<strong>der</strong> des Bundes erbracht. Im Zuge <strong>der</strong> regulativen Entwicklungen<br />

im öffentlichen Verkehrssektor <strong>der</strong> letzten 20 Jahre wurden diese Organisationen<br />

teilweise in Unternehmen öffentlich-rechtlicher o<strong>der</strong> privatrechtlicher Rechtsform<br />

überführt. Je nachdem, ob und in welchem Umfang ein Kanton dabei Anteilseigner<br />

an einem entsprechenden Unternehmen geblieben ist und ob <strong>der</strong> kantonale Verkehrsdirektor<br />

Einsitz in den entsprechenden strategischen Entscheidungsgremien hat,<br />

ergibt sich die Relevanz des Faktors „Beteiligungsstrukturen“ für die politische Aufgabenträgerebene<br />

in Bezug auf die Risikobewertung <strong>der</strong> verschiedenen Vergabeverfahren.<br />

Verfügt ein Kanton über keine o<strong>der</strong> keine relevanten Beteiligungen an einem Busunternehmen,<br />

wie bei den Fallstudien B und D <strong>der</strong> Fall, so ist we<strong>der</strong> mit dem Offertverfahren<br />

noch mit dem Ausschreibungsverfahren ein politisches Risiko in Bezug auf den<br />

Faktor Beteiligungsstrukturen verbunden. Eine differenziertere Betrachtung ist jedoch<br />

für die Fallstudien A und C notwendig, bei denen entsprechende kantonale Beteiligungen<br />

vorhanden sind. Vor dem Hintergrund ihrer Rationalität ist, wie oben abgeleitet,<br />

ein Vergabesystem dann rational für die politischen Aufgabenträger, wenn es mit geringem<br />

politischem Risiko verbunden ist. In Bezug auf die Beteiligungsstrukturen

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