Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Error! Use the Home tab to apply Überschrift 1 to the text that you want to appear here. 167<br />
nehmen eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Denn das politische Risiko von Ausschreibungen<br />
wird als umso größer bewertet, wenn mit <strong>der</strong> Beteiligung ausländischer Unternehmen<br />
an den entsprechenden Verfahren gerechnet wird.<br />
Die Risikobewertung einer Ausschreibung von Neuverkehren, das heißt neu in den<br />
Fahrplan aufgenommener Linien, fällt positiver aus. Hier ʻverliertʼ die Bevölkerung<br />
keine Identifikationssymbole, auch wenn ein nicht in <strong>der</strong> Region verwurzeltes Unternehmen<br />
die Ausschreibung gewinnen sollte, so dass das politische Risiko geringer ausfällt<br />
als bei Ausschreibungen von Bestandverkehren.<br />
8.3.3.3 Beteiligungsstrukturen im <strong>kantonalen</strong> regionalen Busverkehr<br />
Die Beteiligungsstrukturen im <strong>kantonalen</strong> Regionalverkehr stellen einen weiteren relevanten<br />
Faktor für die politische Rationalität im Hinblick auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen<br />
im regionalen Busverkehr dar, bedingt durch die früheren institutionellen<br />
Verhältnisse im öffentlichen Verkehr. Die tatsächliche Relevanz dieses Faktors<br />
für eine konkrete politische Aufgabenträgerorganisation ist pfadabhängig. Wie<br />
bereits verschiedentlich angesprochen, spielte das Thema „Intramodaler Wettbewerb“<br />
jahrzehntelang keine Rolle für den öffentlichen Verkehr und seine Beteiligten. Die<br />
Verkehrsleistungen wurden exklusiv von Organisationseinheiten <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Kernverwaltung selber o<strong>der</strong> von öffentlichen Unternehmen im Besitz <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Gebietskörperschaften und/o<strong>der</strong> des Bundes erbracht. Im Zuge <strong>der</strong> regulativen Entwicklungen<br />
im öffentlichen Verkehrssektor <strong>der</strong> letzten 20 Jahre wurden diese Organisationen<br />
teilweise in Unternehmen öffentlich-rechtlicher o<strong>der</strong> privatrechtlicher Rechtsform<br />
überführt. Je nachdem, ob und in welchem Umfang ein Kanton dabei Anteilseigner<br />
an einem entsprechenden Unternehmen geblieben ist und ob <strong>der</strong> kantonale Verkehrsdirektor<br />
Einsitz in den entsprechenden strategischen Entscheidungsgremien hat,<br />
ergibt sich die Relevanz des Faktors „Beteiligungsstrukturen“ für die politische Aufgabenträgerebene<br />
in Bezug auf die Risikobewertung <strong>der</strong> verschiedenen Vergabeverfahren.<br />
Verfügt ein Kanton über keine o<strong>der</strong> keine relevanten Beteiligungen an einem Busunternehmen,<br />
wie bei den Fallstudien B und D <strong>der</strong> Fall, so ist we<strong>der</strong> mit dem Offertverfahren<br />
noch mit dem Ausschreibungsverfahren ein politisches Risiko in Bezug auf den<br />
Faktor Beteiligungsstrukturen verbunden. Eine differenziertere Betrachtung ist jedoch<br />
für die Fallstudien A und C notwendig, bei denen entsprechende kantonale Beteiligungen<br />
vorhanden sind. Vor dem Hintergrund ihrer Rationalität ist, wie oben abgeleitet,<br />
ein Vergabesystem dann rational für die politischen Aufgabenträger, wenn es mit geringem<br />
politischem Risiko verbunden ist. In Bezug auf die Beteiligungsstrukturen