Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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gemäß sich ihr Handeln an <strong>der</strong> Erhaltung, Optimierung und Ausweitung des von ihnen<br />
verantworteten Programms orientiert. Damit gehe oft die Annahme einher, dass die<br />
alleinige Zuständigkeit für das jeweilige Programm in ihren Händen läge. Die eigentlich<br />
legitimierte Instanz, die demokratisch gewählten Exekutivpolitiker, wird als notwendiges<br />
Übel angesehen und im Sinne <strong>der</strong> ʻprogram bureaucratsʼ instrumentalisiert.<br />
Heclo führt in diesem Zusammenhang eine eindrückliche Aussage einer seiner Interviewpartner<br />
an:<br />
“I keep the assistant secretary and secretary informed, but not so much that they can really get<br />
it. It`s not a question of looking for guidance in advance, because I feel like it is my organization.<br />
[…] By keeping this area to myself I`m able to see to it things are done in this way and<br />
not in the way the political rhetoric has to be.” (Heclo 1977: 149)<br />
Tabelle 2-1 gibt einen Überblick über die Kernaussagen <strong>der</strong> einzelnen Autoren.<br />
Autor<br />
Aussage zur Rationalität in Verwaltungen<br />
Weber (1980) (1921<br />
erstveröffentlicht)<br />
Verwaltungshandeln ist geprägt durch legale und technische Rationalität.<br />
Pfiffner (1960)<br />
Administrative Rationalität setzt sich zusammen aus klassischer Zweck-<br />
Mittel-Rationalität, normativer Rationalität und behavioristischer Rationalität.<br />
Niskanen (1971)<br />
Heclo (1977)<br />
Hartwig (1978)<br />
Wilson (1989)<br />
Bogumil (2003)<br />
Verwaltungen als Nutzenmaximierer streben letztlich nach einer Maximierung<br />
ihres Budgets als Zeichen von Macht und Reputation.<br />
Es gibt nicht die eine Verwaltungsrationalität. Sie hängt vielmehr vom jeweiligen<br />
Verwaltungstyp ab. ʻProgram bureaucratsʼ streben eine Ausweitung<br />
und Optimierung des von ihnen verantworteten Bereichs an.<br />
Die Verwaltungsrationalität setzt sich zusammen aus legaler, ökonomischer,<br />
technischer, politischer und sozialer Rationalität.<br />
Verwaltungen<br />
• agieren stark risikoavers,<br />
• streben in erster Linie eine Einhaltung <strong>der</strong> ihnen gesetzten Regeln an,<br />
• streben eine Gleichbehandlung innerhalb einer <strong>St</strong>akehol<strong>der</strong>gruppe an,<br />
• sind innovations- und verän<strong>der</strong>ungsunwillig und streben <strong>St</strong>abilität und<br />
Routine an.<br />
Verwaltungshandeln ist demnach geprägt durch eine legale Rationalität.<br />
Verwaltungsrationalität setzt sich zusammen aus juristischer, ökonomischer<br />
und politischer Rationalität.<br />
Meyer & Hammerschmid<br />
(2006)<br />
Verwaltungsrationalität ist keine rein archetypische, son<strong>der</strong>n eine hybride<br />
Rationalität.<br />
Tabelle 2-1: Literaturübersicht Rationalität in Verwaltungen