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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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gemäß sich ihr Handeln an <strong>der</strong> Erhaltung, Optimierung und Ausweitung des von ihnen<br />

verantworteten Programms orientiert. Damit gehe oft die Annahme einher, dass die<br />

alleinige Zuständigkeit für das jeweilige Programm in ihren Händen läge. Die eigentlich<br />

legitimierte Instanz, die demokratisch gewählten Exekutivpolitiker, wird als notwendiges<br />

Übel angesehen und im Sinne <strong>der</strong> ʻprogram bureaucratsʼ instrumentalisiert.<br />

Heclo führt in diesem Zusammenhang eine eindrückliche Aussage einer seiner Interviewpartner<br />

an:<br />

“I keep the assistant secretary and secretary informed, but not so much that they can really get<br />

it. It`s not a question of looking for guidance in advance, because I feel like it is my organization.<br />

[…] By keeping this area to myself I`m able to see to it things are done in this way and<br />

not in the way the political rhetoric has to be.” (Heclo 1977: 149)<br />

Tabelle 2-1 gibt einen Überblick über die Kernaussagen <strong>der</strong> einzelnen Autoren.<br />

Autor<br />

Aussage zur Rationalität in Verwaltungen<br />

Weber (1980) (1921<br />

erstveröffentlicht)<br />

Verwaltungshandeln ist geprägt durch legale und technische Rationalität.<br />

Pfiffner (1960)<br />

Administrative Rationalität setzt sich zusammen aus klassischer Zweck-<br />

Mittel-Rationalität, normativer Rationalität und behavioristischer Rationalität.<br />

Niskanen (1971)<br />

Heclo (1977)<br />

Hartwig (1978)<br />

Wilson (1989)<br />

Bogumil (2003)<br />

Verwaltungen als Nutzenmaximierer streben letztlich nach einer Maximierung<br />

ihres Budgets als Zeichen von Macht und Reputation.<br />

Es gibt nicht die eine Verwaltungsrationalität. Sie hängt vielmehr vom jeweiligen<br />

Verwaltungstyp ab. ʻProgram bureaucratsʼ streben eine Ausweitung<br />

und Optimierung des von ihnen verantworteten Bereichs an.<br />

Die Verwaltungsrationalität setzt sich zusammen aus legaler, ökonomischer,<br />

technischer, politischer und sozialer Rationalität.<br />

Verwaltungen<br />

• agieren stark risikoavers,<br />

• streben in erster Linie eine Einhaltung <strong>der</strong> ihnen gesetzten Regeln an,<br />

• streben eine Gleichbehandlung innerhalb einer <strong>St</strong>akehol<strong>der</strong>gruppe an,<br />

• sind innovations- und verän<strong>der</strong>ungsunwillig und streben <strong>St</strong>abilität und<br />

Routine an.<br />

Verwaltungshandeln ist demnach geprägt durch eine legale Rationalität.<br />

Verwaltungsrationalität setzt sich zusammen aus juristischer, ökonomischer<br />

und politischer Rationalität.<br />

Meyer & Hammerschmid<br />

(2006)<br />

Verwaltungsrationalität ist keine rein archetypische, son<strong>der</strong>n eine hybride<br />

Rationalität.<br />

Tabelle 2-1: Literaturübersicht Rationalität in Verwaltungen

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