Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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kehr herausgebildet. Für die spätere Ableitung <strong>der</strong> Konsequenzen <strong>der</strong> ÖV-Rationalität<br />
in Bezug auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen im regionalen Busverkehr im<br />
Unterkapitel 8.2.3 spielen die teilweise differierenden Qualitätsverständnisse keine<br />
entscheidende Rolle. Die (subjektiv konstruierte) Gültigkeit <strong>der</strong> entsprechenden Ableitungen<br />
hätte auch bei gleichem Qualitätsverständnis Bestand; die Unterschiede führen<br />
lediglich zu einer verstärkten Ausprägung <strong>der</strong> entsprechenden Erkenntnisse.<br />
Festzuhalten bleibt, dass die organisationale ÖV-Rationalität <strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger<br />
dominiert wird durch eine qualitative Teilrationalität mit einer auf in erster<br />
Linie funktionaler und technischer Optimierung des Regionalverkehrs ausgerichteten<br />
zentralen Handlungslogik.<br />
8.2.2.2 Ökonomische Rationalität und soziale Rationalität als sekundäre Teilrationalitäten<br />
Zusätzlich zur zentralen qualitativen Teilrationalität konnten fallstudienabhängig entwe<strong>der</strong><br />
eine ökonomische o<strong>der</strong> eine soziale Rationalität als weitere, partiell relevante<br />
Elemente <strong>der</strong> ÖV-Rationalität identifiziert werden. Bei beiden handelt es sich um Teilrationalitäten<br />
zweiter Ordnung o<strong>der</strong>, in <strong>der</strong> Diktion von Scott et al. (2000: 183), um<br />
ʻsecondary logicsʼ. ʻZweiter Ordnungʼ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass entsprechende<br />
Teilrationalitäten und <strong>der</strong>en Logiken zwar durchaus maßgeblich für einzelne<br />
organisationale Handlungen und Entscheidungen <strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger<br />
sein können; jedoch jeweils nur dann, wenn dabei <strong>der</strong> Kern ihrer ÖV-<br />
Rationalität, die qualitative Optimierung des Regionalverkehrs, unterstützt wird o<strong>der</strong><br />
ihm zumindest nicht zuwi<strong>der</strong>läuft.<br />
Für keine <strong>der</strong> vier analysierten administrativen Aufgabenträgerorganisationen konnten<br />
zwei Teilrationalitäten zweiter Ordnung herausgearbeitet werden. Ihre organisationale<br />
ÖV-Rationalität mit <strong>der</strong> zentralen qualitativen Handlungslogik wird entwe<strong>der</strong> durch<br />
eine ökonomische o<strong>der</strong> eine soziale Teilrationalität ergänzt. In diesem Zusammenhang<br />
konnten grundsätzliche Unterschiede zwischen den administrativen Aufgabenträgern<br />
ausschreiben<strong>der</strong> und nicht-ausschreiben<strong>der</strong> Kantone aus dem Datenmaterial herausgearbeitet<br />
werden. Die Erstgenannten richten ihr organisationales Handeln partiell an<br />
einer auf ökonomischer Rationalität im Sinne Diesings (1962) basierenden ökonomischen<br />
Handlungslogik aus, für die Zweitgenannten dagegen kann eine Logik handlungs-<br />
und entscheidungsleitend sein, die auf <strong>der</strong> sozialen Rationalität, ebenfalls im<br />
Sinne Diesings, basiert.<br />
Zurückführen lassen sich die Unterschiede hinsichtlich <strong>der</strong> sekundären Teilrationalitäten<br />
auf teilweise differierende Überzeugungen darüber, wie die angestrebte qualitative