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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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kehr herausgebildet. Für die spätere Ableitung <strong>der</strong> Konsequenzen <strong>der</strong> ÖV-Rationalität<br />

in Bezug auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen im regionalen Busverkehr im<br />

Unterkapitel 8.2.3 spielen die teilweise differierenden Qualitätsverständnisse keine<br />

entscheidende Rolle. Die (subjektiv konstruierte) Gültigkeit <strong>der</strong> entsprechenden Ableitungen<br />

hätte auch bei gleichem Qualitätsverständnis Bestand; die Unterschiede führen<br />

lediglich zu einer verstärkten Ausprägung <strong>der</strong> entsprechenden Erkenntnisse.<br />

Festzuhalten bleibt, dass die organisationale ÖV-Rationalität <strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger<br />

dominiert wird durch eine qualitative Teilrationalität mit einer auf in erster<br />

Linie funktionaler und technischer Optimierung des Regionalverkehrs ausgerichteten<br />

zentralen Handlungslogik.<br />

8.2.2.2 Ökonomische Rationalität und soziale Rationalität als sekundäre Teilrationalitäten<br />

Zusätzlich zur zentralen qualitativen Teilrationalität konnten fallstudienabhängig entwe<strong>der</strong><br />

eine ökonomische o<strong>der</strong> eine soziale Rationalität als weitere, partiell relevante<br />

Elemente <strong>der</strong> ÖV-Rationalität identifiziert werden. Bei beiden handelt es sich um Teilrationalitäten<br />

zweiter Ordnung o<strong>der</strong>, in <strong>der</strong> Diktion von Scott et al. (2000: 183), um<br />

ʻsecondary logicsʼ. ʻZweiter Ordnungʼ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass entsprechende<br />

Teilrationalitäten und <strong>der</strong>en Logiken zwar durchaus maßgeblich für einzelne<br />

organisationale Handlungen und Entscheidungen <strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger<br />

sein können; jedoch jeweils nur dann, wenn dabei <strong>der</strong> Kern ihrer ÖV-<br />

Rationalität, die qualitative Optimierung des Regionalverkehrs, unterstützt wird o<strong>der</strong><br />

ihm zumindest nicht zuwi<strong>der</strong>läuft.<br />

Für keine <strong>der</strong> vier analysierten administrativen Aufgabenträgerorganisationen konnten<br />

zwei Teilrationalitäten zweiter Ordnung herausgearbeitet werden. Ihre organisationale<br />

ÖV-Rationalität mit <strong>der</strong> zentralen qualitativen Handlungslogik wird entwe<strong>der</strong> durch<br />

eine ökonomische o<strong>der</strong> eine soziale Teilrationalität ergänzt. In diesem Zusammenhang<br />

konnten grundsätzliche Unterschiede zwischen den administrativen Aufgabenträgern<br />

ausschreiben<strong>der</strong> und nicht-ausschreiben<strong>der</strong> Kantone aus dem Datenmaterial herausgearbeitet<br />

werden. Die Erstgenannten richten ihr organisationales Handeln partiell an<br />

einer auf ökonomischer Rationalität im Sinne Diesings (1962) basierenden ökonomischen<br />

Handlungslogik aus, für die Zweitgenannten dagegen kann eine Logik handlungs-<br />

und entscheidungsleitend sein, die auf <strong>der</strong> sozialen Rationalität, ebenfalls im<br />

Sinne Diesings, basiert.<br />

Zurückführen lassen sich die Unterschiede hinsichtlich <strong>der</strong> sekundären Teilrationalitäten<br />

auf teilweise differierende Überzeugungen darüber, wie die angestrebte qualitative

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