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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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3.2 Aufgabenträgerorganisationen<br />

Untersuchungsobjekte <strong>der</strong> Dissertation sind die Aufgabenträger des regionalen Busverkehrs.<br />

Als Aufgabenträger werden in diesem Zusammenhang die Organisationen<br />

bezeichnet, die in einer Gebietskörperschaft die Verantwortung für den jeweiligen<br />

Busverkehr tragen. Eine Aufgabenträgerorganisation besteht sowohl aus einer politischen<br />

Ebene als auch aus einer Verwaltungsebene. Für die weiteren Ausführungen<br />

werden die Begrifflichkeiten politische Aufgabenträger und administrative Aufgabenträger<br />

verwendet. Die politische organisationale Aufgabenträgerebene trägt die politische<br />

Verantwortung für die grundsätzlichen politischen Entscheidungen in Bezug auf<br />

den ÖV. Die administrative organisationale Aufgabenträgerebene dagegen ist für die<br />

konkrete Organisation des ÖV und in diesem Zusammenhang auch für die Planung<br />

und die Bestellung <strong>der</strong> Verkehrsleistungen zuständig. Um welche Organisationen und<br />

Akteure es sich dabei konkret handelt, ist Gegenstand dieses Unterkapitels.<br />

Maßgeblich für die Zuständigkeit im Schweizer öffentlichen Busverkehr ist die im<br />

vorigen Unterkapitel angesprochene Klassifizierung in Regional- o<strong>der</strong> Ortsverkehr. Im<br />

Zuge <strong>der</strong> Regionalisierung und <strong>der</strong> Revision des Eisenbahngesetzes im Jahr 1996 erfolgte<br />

für den Regionalverkehr eine Übertragung von Kompetenzen vom Bund auf die<br />

kantonale Ebene, so dass die Fe<strong>der</strong>führung für die Bestellung und Entwicklung des<br />

Regionalverkehrs heute bei den Kantonen liegt. Im Art. 7 Abs. 1 ARPV heißt es dazu:<br />

„Bund und Kantone bestellen das Angebot gemeinsam aufgrund <strong>der</strong> Nachfrage.“ Art.<br />

12 Abs. 3 ARPV konkretisiert die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen:<br />

„Die Kantone sind insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Festlegung des Angebotes, bei <strong>der</strong> Offertprüfung<br />

und bei Verhandlungen mit den Transportunternehmen sowie bei <strong>der</strong> Festlegung<br />

und Überprüfung <strong>der</strong> Leistungsqualität fe<strong>der</strong>führend.“<br />

Die <strong>kantonalen</strong> Aufgabenträgerorganisationen für den öffentlichen Verkehr werden in<br />

<strong>der</strong> Regel von einem <strong>kantonalen</strong> Amt für den öffentlichen Verkehr gebildet, das Bestandteil<br />

eines übergeordneten Departements ist, sowie von dem jeweiligen Departementsvorsteher,<br />

bei dem es sich um den für den ÖV zuständigen Regierungsrat/die für<br />

den ÖV zuständige Regierungsrätin als Mitglied <strong>der</strong> <strong>kantonalen</strong> politischen Exekutive<br />

handelt. Als administrative organisationale Aufgabenträgerebene wird im weiteren<br />

Verlauf das entsprechende kantonale ÖV-Amt o<strong>der</strong> die entsprechende ÖV-Abteilung<br />

eines übergeordneten Amts bezeichnet; sie tritt als Besteller <strong>der</strong> öffentlicher Verkehrsleistungen<br />

gegenüber den Transportunternehmen auf und übernimmt die operative

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