Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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Qualitätsverständnis <strong>der</strong> politischen Aufgabenträger ist insbeson<strong>der</strong>e ihre Einschätzung<br />
<strong>der</strong> Beziehung zwischen den Menschen im jeweiligen Kanton und dem <strong>kantonalen</strong><br />
regionalen Busverkehr sowie – damit zusammenhängend – <strong>der</strong> Aspekte, die für die<br />
Bevölkerung für ihre Qualitätsbewertung des Regionalverkehrs entscheidend sind.<br />
In diesem Zusammenhang ließen sich zwei voneinan<strong>der</strong> abweichende Annahmen aus<br />
dem Datenmaterial herausarbeiten. Der politische Aufgabenträger <strong>der</strong> Fallstudie B<br />
geht von einem funktionalen Verhältnis zwischen Bevölkerung und ÖV aus, demgemäß<br />
<strong>der</strong> regionale Busverkehr als funktionales System zum Transport von Personen<br />
und nicht als Identifikationssymbol gesehen wird. Qualität wird nach diesem Verständnis<br />
durch funktionale Kriterien wie Pünktlichkeit, Taktung, Sicherheit, Anschlussbeziehungen,<br />
Sauberkeit u.a. bestimmt. Dagegen ist von geringer Bedeutung,<br />
wer o<strong>der</strong> welches Unternehmen die jeweiligen Verkehre erbringt. Der politischen Rationalität<br />
entsprechend bilden somit funktionale Kriterien die Grundlage für die Risikobewertung<br />
<strong>der</strong> beiden Vergabeverfahren hinsichtlich des mit ihnen verbundenen<br />
Risikos in Bezug auf den Faktor Qualität.<br />
An<strong>der</strong>s schätzen die politischen Aufgabenträger <strong>der</strong> Fallstudien A, C und D die Situation<br />
ein. Sie gehen davon aus, dass <strong>der</strong> Wert des ÖV und des ihn traditionell erbringenden<br />
Verkehrsunternehmens für die Menschen in ihrem Kanton nicht nur rein funktional<br />
ist, son<strong>der</strong>n auch die emotionale Ebene betrifft. Der regionale Busverkehr, das<br />
heißt die jeweiligen Verkehrsunternehmen und <strong>der</strong>en typische Erkennungsmerkmale,<br />
stellen demnach wichtige Identifikationssymbole für die Bevölkerung in Bezug auf<br />
ihren Kanton dar, und zwar sowohl für ÖV-Nutzer als auch für Nicht-Nutzer. Aus diesen<br />
Annahmen ergibt sich ein Qualitätsverständnis, das sich nicht nur auf ʻharteʼ,<br />
funktionale Kriterien bezieht, son<strong>der</strong>n explizit auch ʻweicheʼ, emotionale Kriterien<br />
miteinbezieht, wie zum Beispiel die Farbe <strong>der</strong> Busse, das Firmenlogo auf Haltestellen,<br />
Bussen o<strong>der</strong> Werbebroschüren, das Erscheinungsbild <strong>der</strong> Haltestellen und <strong>der</strong> Billette<br />
o<strong>der</strong> die Kleidung, den Dialekt sowie die Begrüßungsrituale <strong>der</strong> Buschauffeure u.a.<br />
Die Risikobewertung des Offert- und des Ausschreibungsverfahrens in Bezug auf den<br />
Faktor Qualität durch die politischen Aufgabenträger umfasst daher nicht nur funktionale,<br />
son<strong>der</strong>n eben auch emotionale Aspekte. Der politischen Rationalität entsprechend<br />
bilden somit funktionale und emotionale Kriterien gemeinsam die Grundlage für<br />
die Risikobewertung <strong>der</strong> beiden Vergabeverfahren hinsichtlich des mit ihnen verbundenen<br />
Risikos in Bezug auf den Faktor Qualität.<br />
Das Offertverfahren wird aus <strong>der</strong> Perspektive bei<strong>der</strong> Qualitätsverständnisse positiv<br />
bewertet, das heißt als mit keinem o<strong>der</strong> nur geringem politischen Risiko verbunden.<br />
Die funktionalen Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen eines funktionalen Qualitätsverständnisses