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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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nur geringe und vor allem keine nachhaltigen Interessendifferenzen bestehen, eher eine<br />

untergeordnete Rolle. Fundamentale Regeln werden hier nicht in dem gleichen Maße<br />

benötigt wie im Falle <strong>der</strong> Interessenkonflikte. Mit zunehmen<strong>der</strong> Integration eines<br />

sozialen Systems sinkt die entsprechende Bedeutung des Legalismus und <strong>der</strong> fundamentalen<br />

Regeln für dieses System (Diesing 1962).<br />

In Bezug auf die funktionale legale Rationalität, also die Ebene des Systems, geht es<br />

um die Rationalität <strong>der</strong> fundamentalen Regeln einer Gesellschaft an sich. Diesing bezeichnet<br />

sie als funktional rational, wenn sie in <strong>der</strong> Lage sind, Konflikten effektiv vorzubeugen<br />

beziehungsweise effektive Lösungen für entstandene Konflikte bereitzustellen<br />

(Diesing 1962). Um diesen Anspruch zu erfüllen, sollte eine legale Ordnung konsistent,<br />

ausreichend komplex und detailliert ausgestaltet sowie präzise formuliert sein.<br />

Der Wert, <strong>der</strong> von einer funktional rationalen legalen Ordnung geschaffen wird, ist<br />

legale Gerechtigkeit im Sinne des jeweils gültigen Wertesystems.<br />

Im Hinblick auf die substantielle legale Rationalität eines nicht rechtsprechenden, richterlichen<br />

Akteurs (juristische Rationalität) bleibt Diesing vage. Aus seinen Ausführungen<br />

zur legalen Rationalität im Allgemeinen und zur juristischen richterlichen Rationalität<br />

im Beson<strong>der</strong>en lassen sich jedoch entsprechende Hinweise ableiten. Substantielle<br />

legale Rationalität ist gekennzeichnet durch eine konsequente Orientierung des eigenen<br />

Entscheidens sowie durch eine konsequente Bewertung des Handelns an<strong>der</strong>er Personen<br />

anhand <strong>der</strong> fundamentalen Regeln einer Gesellschaft. Nicht die Integration sozialer<br />

Beziehungen, nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> technischen o<strong>der</strong> ökonomischen Effizienz<br />

bilden die Rahmenbedingungen für die legale Rationalität, son<strong>der</strong>n die gesetzliche<br />

Ordnung sowie die moralischen Grundprinzipien einer Gesellschaft. Eine Entscheidung<br />

ist substantiell legal rational, solange sie nur an den von Gesetz und Moral gesetzten<br />

Maßstäben ausgerichtet ist. Substantielle legale Rationalität baut demnach auf<br />

<strong>der</strong> funktionalen legalen Rationalität auf, indem sie eine legale Ordnung als Orientierungsmaßstab<br />

benötigt. Allerdings ist funktionale legale Rationalität nicht die Voraussetzung<br />

für substantielle legale Rationalität, denn eine Entscheidung kann sich konsequent<br />

auch an einer nicht effektiven legalen Ordnung ausrichten.<br />

2.3.2.5 Politische Rationalität<br />

Die politische Rationalität beschreibt Diesing als „rationality of decision-making<br />

structures. I call this type of rationality ‘political’ because politics is concerned with<br />

decisions and how they are made” (Diesing 1962: 170). Dabei geht es in seinen<br />

Ausführungen zunächst um die Effektivität <strong>der</strong> Entscheidungsstrukturen, das heißt um<br />

die rationale Ausgestaltung, den rationalen Erhalt und die rationale Weiterentwicklung

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