Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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verbundenen erwarteten Kontinuität hoher Qualität innerhalb bestimmter Grenzen negative<br />
Effizienzabweichungen zugestanden werden.<br />
„Je<strong>der</strong> Großeinkäufer, und das sind wir ja, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Leistung seiner Partner zufrieden ist,<br />
und das sind wir auch, wird zulassen, dass sich die Offerten in einer gewissen Preisbandbreite<br />
bewegen, einen gewissen Spielraum darf es geben. 5-10% Bandbreite, darüber brauchen wir<br />
nicht zu diskutieren, das kann man akzeptieren. Aber es kann nicht 20 o<strong>der</strong> 30% sein. Dann<br />
müssen wir uns an<strong>der</strong>e Offerten einholen.“ (Interview Case B, admin. AT 2007)<br />
Die Option „Ausschreibungswettbewerb“ stellt für den administrativen Aufgabenträger<br />
eine Second-Best-Lösung dar und wird (erst dann) präferiert, wenn auf dem Verhandlungswege<br />
im Rahmen des Offertverfahrens keine Einigung mit dem Unternehmen<br />
erzielt werden kann. Dieser Fall trat etwa ein, bevor die Entscheidung zur oben<br />
angesprochenen Ausschreibung des regionalen Busnetzes getroffen wurde. Trotz <strong>der</strong><br />
Ankündigung <strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger, die Verkehre bei erfolglosen Verhandlungen<br />
auszuschreiben, bestritt das Busunternehmen Ineffizienzen in seinen Kostenstrukturen<br />
und war nicht bereit, die Höhe <strong>der</strong> jährlichen Abgeltungen zu senken.<br />
Daraufhin empfahl das Amt dem politischen Aufgabenträger, eine Ausschreibung<br />
durchzuführen.<br />
Neben dem direkt intendierten, damit verbundenen Ziel, die Effizienz im regionalen<br />
Busverkehr zu erhöhen und die öffentlichen Abgeltungen für die betroffenen Verkehre<br />
zu senken, verfolgte das Amt mit <strong>der</strong> Ausschreibung noch eine zweite, indirekte Intention.<br />
Offenbar hatte das Busunternehmen die „Drohungen” <strong>der</strong> Aufgabenträger, notfalls<br />
auszuschreiben, nicht o<strong>der</strong> nicht ausreichend ernst genommen. Deshalb beabsichtigte<br />
das Amt mit <strong>der</strong> durchgeführten Ausschreibung nicht zuletzt auch, ein klares Signal<br />
hinsichtlich des eigenen Handlungswillens an die im Kanton tätigen Busunternehmen<br />
zu senden und so die eigene Verhandlungsposition für zukünftige Gespräche zu<br />
stärken.<br />
„Das war sicherlich ein Schock, dass wir da ausgeschrieben haben. Aber wir stellen fest und<br />
das war natürlich auch eine Absicht, dass, wenn wir jetzt irgendwo etwas sagen im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Offertverhandlungen hinsichtlich Problemen bei <strong>der</strong> Qualität o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kosten, dass wir<br />
dann ernster genommen werden.“ (Interview Case B, admin. AT 2007)<br />
In <strong>der</strong> konkreten Ausgestaltung <strong>der</strong> Ausschreibung lässt sich <strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong> oben<br />
beschriebenen grundsätzlichen Norm in Bezug auf die Qualität erkennen. Explizite<br />
Bedingung für die Ausschreibung war, dass die Qualität des regionalen Busverkehrs in<br />
<strong>der</strong> betroffenen Region im Anschluss an die Ausschreibung und an einen möglichen<br />
Betreiberwechsel mindestens das bisherige hohe Qualitätsniveau erreichen sollte. Zu<br />
diesem Zweck erhielten die qualitativen Kriterien im Rahmen <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> eingegangenen<br />
Offerten mittels Nutzwertanalyseverfahren das gleiche Gewicht wie die<br />
Höhe <strong>der</strong> jährlichen Abgeltungen als finanzielles Kriterium. Bewerber, die zwar in