Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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Verkehre als Ortsverkehre nur indirekt beteiligt. Dass sie trotz ihrer grundsätzlichen<br />
Vorbehalte gegenüber <strong>der</strong> geplanten Ausschreibung dennoch letztlich ihre Zustimmung<br />
dafür gaben, war insbeson<strong>der</strong>e in einer fehlenden juristischen Ablehnungsgrundlage<br />
begründet. Mit an<strong>der</strong>en Worten, <strong>der</strong> Kanton hätte seine Beteiligung an dem Ausschreibungsverfahren<br />
abgelehnt, wenn eine entsprechende juristische Legitimationsbasis<br />
vorhanden gewesen wäre.<br />
„Die Möglichkeit auszuschreiben war ja nun mal gegeben vom übergeordneten Recht. Aus juristischen<br />
Gründen konnten wir nicht nein sagen, sonst hätten wir das gemacht. Man hätte das<br />
höchstens zur Ablehnung empfehlen können und sagen können, die Ausschreibungsregelungen<br />
sind unklar aufgrund <strong>der</strong> geltenden gesetzlichen Regelungen. Aber dann hätte es einfach<br />
eine Riesendiskussion gegeben.“ (Interview Case D, admin. AT 2 2010)<br />
Ein Handlungsbezug zu den <strong>kantonalen</strong> Beteiligungsstrukturen als Element <strong>der</strong> formellen<br />
Organisationsstrukturen ist für beide organisationalen Ebenen, wie erwartet,<br />
nicht festzustellen. Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Fallstudie D im Abschnitt<br />
7.5.1 wurde die kantonale Beteiligungsstruktur bezüglich des Regionalverkehrs<br />
bereits kurz angesprochen. Beteiligungen an einem Busunternehmen, wie zum Beispiel<br />
bei <strong>der</strong> Fallstudie C, existieren nicht.<br />
Allerdings haben sich durch die angesprochene enge Zusammenarbeit und die dadurch<br />
entstandenen engen Beziehungen zwischen <strong>der</strong> administrativen organisationalen Ebene<br />
und den wenigen Unternehmen, die im <strong>kantonalen</strong> regionalen Busverkehr tätig<br />
sind, informelle organisationale <strong>St</strong>rukturen herausgebildet. Offenbar hat die jahrelange<br />
Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen dazu geführt, dass sie als natürliche Organisationseinheit<br />
des ÖV-Systems angesehen werden. Ein Handlungsbezug des administrativen,<br />
aber auch des politischen Aufgabenträgers zu diesen informellen <strong>St</strong>rukturen<br />
lässt sich, wie oben beschrieben, deutlich herausarbeiten. Die <strong>St</strong>rukturen werden durch<br />
die Aufgabenträger regelmäßig in Form von Vergabeprozessen auf Basis des Offertverfahrens<br />
reproduziert.<br />
In diesem Zusammenhang lässt sich mit den Anreizstrukturen ein weiteres Element<br />
<strong>der</strong> regulativen institutionellen Dimension ansprechen. Für die Verwaltung sind formalisierte<br />
Anreizstrukturen wie organisationale Belohnungs- o<strong>der</strong> Sanktionssysteme nicht<br />
von Bedeutung; sie existieren nicht. Informelle Anreizsysteme dagegen sind durchaus<br />
vorhanden und lassen sich aus den eben angesprochenen informellen Organisationsstrukturen<br />
ableiten. Durch die enge Beziehung zu den Transportunternehmen und die<br />
Zugehörigkeit zu <strong>der</strong> <strong>kantonalen</strong> ÖV-Szene besteht für den administrativen Aufgabenträger<br />
eine Art soziales Anreizsystem. Zwar sind die Unternehmen grundsätzlich von<br />
<strong>der</strong> Verwaltung abhängig, die mit ihnen die Angebotsvereinbarungen abschließt. Auf<br />
<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite sehen sie die administrativen Aufgabenträger aber einem sozialen