Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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können bei seiner Anwendung insofern berücksichtigt werden, als dass die Offertverhandlungen<br />
nur mit Unternehmen aufgenommen werden, <strong>der</strong>en hohe funktionale Qualität<br />
bekannt ist. Zudem lassen sich funktionale Qualitätskriterien operationalisieren<br />
und <strong>der</strong> Grad ihrer Erfüllung messen. Dementsprechend können sie im Vertragswerk<br />
berücksichtigt werden, zum Beispiel über Zielvereinbarungen. Aus Sicht des (zusätzlich)<br />
emotionalen Qualitätsverständnisses ist die Möglichkeit zur freien Auswahl des<br />
Unternehmens <strong>der</strong> entscheidende Aspekt für die positive Risikobewertung des Offertverfahrens<br />
in Bezug auf den Faktor Qualität. Das Offertverfahren gewährleistet, dass<br />
nur solche Unternehmen ausgewählt werden, die sowohl eine Erfüllung <strong>der</strong> notwendigen<br />
funktionalen, als auch <strong>der</strong> hinreichenden emotionalen Qualitätskriterien erwarten<br />
lassen.<br />
Die Risikobewertung des Ausschreibungsverfahrens vor dem Hintergrund <strong>der</strong> beiden<br />
Qualitätsperspektiven fällt dagegen unterschiedlich aus. Aus Sicht <strong>der</strong> funktionalen<br />
Qualität ist das mit einem Ausschreibungswettbewerb verbundene politische Risiko<br />
eher gering. Durch die Möglichkeit zur Operationalisierung funktionaler Qualitätskriterien<br />
kann mittels einer hohen Gewichtung qualitativer Aspekte bei <strong>der</strong> Offertenbewertung<br />
sichergestellt werden, dass nur solche Unternehmen den Zuschlag erhalten,<br />
die in funktionaler Hinsicht qualitativ einwandfrei sind. Dennoch verbleibt ein politisches<br />
Restrisiko für den politischen Aufgabenträger dahingehend, dass ein neu in den<br />
Markt eintretendes Unternehmen die Ausschreibung gewinnen könnte, dessen offerierte<br />
Qualität nicht <strong>der</strong> im späteren Betrieb erzielten Qualität entspricht.<br />
Grundsätzlich negativ fällt die Bewertung des mit dem Ausschreibungsverfahren verbundenen<br />
politischen Risikos aus Sicht <strong>der</strong> emotionalen Qualitätskriterien aus. An<strong>der</strong>s<br />
als die funktionalen Kriterien lassen sich die emotionalen Aspekte nicht operationalisieren<br />
und bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Offerten berücksichtigen, so dass sie auch bei einer<br />
noch so hohen Gewichtung <strong>der</strong> Qualität letztlich nicht miteinbezogen werden können.<br />
Dieser Punkt fällt insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Ausschreibung von Bestandsverkehren ins<br />
Gewicht. Hier besteht das Risiko, dass <strong>der</strong> bisherige Betreiber, mit dem sich die Bevölkerung<br />
identifiziert und <strong>der</strong> daher mit hoher emotionaler Qualität für die Bevölkerung<br />
verbunden ist, die Ausschreibung aufgrund möglicherweise als schlecht bewerteter<br />
funktionaler Qualitätskriterien und finanzieller Kriterien verliert, die aber nur eine<br />
geringe Relevanz im Sinne <strong>der</strong> politischen Rationalität aufweisen. Für den politischen<br />
Aufgabenträger liegt das konkrete Risiko darin, dass die Bevölkerung ihm den Verlust<br />
<strong>der</strong> Identifikationssymbole übel nimmt und ihn dafür bei den nächsten Wahlen abstraft,<br />
auch wenn sich die funktionale Qualität durch die Ausschreibung vielleicht sogar<br />
verbessert hat. In diesem Kontext kommt <strong>der</strong> Rolle ausländischer Transportunter-