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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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Teilrationalitäten aus, zum an<strong>der</strong>en voneinan<strong>der</strong> abweichende Bewertungen <strong>der</strong><br />

Vergabeverfahren aus Sicht <strong>der</strong> zentralen qualitativen Teilrationalität.<br />

Die ausschreibenden administrativen Aufgabenträger bewerten das Ausschreibungsverfahren<br />

grundsätzlich (Case A) beziehungsweise in begründeten Einzelfällen (Case<br />

B) als Möglichkeit zur Erhöhung beziehungsweise Erhaltung des Qualitätsniveaus.<br />

Dem liegt zugrunde, dass man in den entsprechenden Organisationen grundsätzliches<br />

(Case A) beziehungsweise partielles (Case B) Potential im Ausschreibungswettbewerb<br />

für eine Erhöhung <strong>der</strong> Effizienz im regionalen Busverkehr sieht. Durch die Anwendung<br />

des Verfahrens könnten so in Zeiten geringen finanziellen Leidensdrucks und<br />

konstanter öffentlicher finanzieller ÖV-Mittel mehr und/o<strong>der</strong> höherwertige Verkehrsleistungen<br />

bestellt und somit ein Beitrag zur Erhöhung <strong>der</strong> Qualität im Regionalverkehr<br />

geleistet werden. In Zeiten steigenden finanziellen Leidensdrucks und sinken<strong>der</strong><br />

ÖV-Mittel könnten Ausschreibungswettbewerbe und die von ihnen erwarteten Effizienzerhöhungen<br />

dazu beitragen, das bestehende qualitative und quantitative Niveau <strong>der</strong><br />

bestellten Verkehrsleistungen zumindest zu sichern. Der qualitativen Rationalität zuwi<strong>der</strong>laufende<br />

Konsequenzen werden in dem Ausschreibungsverfahren nicht gesehen<br />

beziehungsweise nicht in entscheidendem Maße. Daraus folgt, dass das Ausschreibungsverfahren,<br />

zumindest partiell und/o<strong>der</strong> temporär, als rational im Sinne <strong>der</strong> zentralen<br />

qualitativen Handlungslogik bewertet und eingesetzt wird.<br />

Die administrativen Aufgabenträger <strong>der</strong> Fallstudien A und B richten ihre Handlungen<br />

in Bezug auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen im regionalen Busverkehr somit<br />

vor<strong>der</strong>gründig an einer ökonomischen Rationalität aus, um die mit <strong>der</strong> eigentlich<br />

handlungsleitenden, qualitativen Rationalität verfolgten Ziele langfristig sichern zu<br />

können. So werden auch die mittels Ausschreibungen erzielten Ergebnisse in erster<br />

Linie aus <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> ÖV-Rationalität bewertet. Realisierte, originär ökonomische<br />

Vorteile in Form erzielter Einsparungen werden mit <strong>der</strong> organisationalen ÖV-<br />

Rationalität im Hinblick auf die damit verbundenen Möglichkeiten zur weiteren Erhöhung<br />

beziehungsweise zur Sicherung des Qualitätsniveaus ʻübersetztʼ und interpretiert.<br />

Unterschiede zwischen den beiden Aufgabenträgerorganisationen bestehen teilweise<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Bewertung des Offertverfahrens. Im Hinblick auf seinen direkten Einfluss<br />

auf die Qualität im Regionalverkehr wird es von beiden Verwaltungen positiv<br />

bewertet. Die administrative Aufgabenträgerebene des Case A sieht das Offertverfahren<br />

jedoch als nur bedingt geeignet an, um einen positiven Beitrag zur indirekten Qualitätserhöhung<br />

über Effizienzsteigerungen zu leisten. Zudem könne es ein Hin<strong>der</strong>nis<br />

für das Ziel darstellen, die regionalen Unternehmen fit zu machen für den zunehmenden<br />

intramodalen Wettbewerb im regionalen Busverkehr, <strong>der</strong> aufgrund des erwarteten

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