Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Error! Use the Home tab to apply Überschrift 1 to the text that you want to appear here. 157<br />
Teilrationalitäten aus, zum an<strong>der</strong>en voneinan<strong>der</strong> abweichende Bewertungen <strong>der</strong><br />
Vergabeverfahren aus Sicht <strong>der</strong> zentralen qualitativen Teilrationalität.<br />
Die ausschreibenden administrativen Aufgabenträger bewerten das Ausschreibungsverfahren<br />
grundsätzlich (Case A) beziehungsweise in begründeten Einzelfällen (Case<br />
B) als Möglichkeit zur Erhöhung beziehungsweise Erhaltung des Qualitätsniveaus.<br />
Dem liegt zugrunde, dass man in den entsprechenden Organisationen grundsätzliches<br />
(Case A) beziehungsweise partielles (Case B) Potential im Ausschreibungswettbewerb<br />
für eine Erhöhung <strong>der</strong> Effizienz im regionalen Busverkehr sieht. Durch die Anwendung<br />
des Verfahrens könnten so in Zeiten geringen finanziellen Leidensdrucks und<br />
konstanter öffentlicher finanzieller ÖV-Mittel mehr und/o<strong>der</strong> höherwertige Verkehrsleistungen<br />
bestellt und somit ein Beitrag zur Erhöhung <strong>der</strong> Qualität im Regionalverkehr<br />
geleistet werden. In Zeiten steigenden finanziellen Leidensdrucks und sinken<strong>der</strong><br />
ÖV-Mittel könnten Ausschreibungswettbewerbe und die von ihnen erwarteten Effizienzerhöhungen<br />
dazu beitragen, das bestehende qualitative und quantitative Niveau <strong>der</strong><br />
bestellten Verkehrsleistungen zumindest zu sichern. Der qualitativen Rationalität zuwi<strong>der</strong>laufende<br />
Konsequenzen werden in dem Ausschreibungsverfahren nicht gesehen<br />
beziehungsweise nicht in entscheidendem Maße. Daraus folgt, dass das Ausschreibungsverfahren,<br />
zumindest partiell und/o<strong>der</strong> temporär, als rational im Sinne <strong>der</strong> zentralen<br />
qualitativen Handlungslogik bewertet und eingesetzt wird.<br />
Die administrativen Aufgabenträger <strong>der</strong> Fallstudien A und B richten ihre Handlungen<br />
in Bezug auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen im regionalen Busverkehr somit<br />
vor<strong>der</strong>gründig an einer ökonomischen Rationalität aus, um die mit <strong>der</strong> eigentlich<br />
handlungsleitenden, qualitativen Rationalität verfolgten Ziele langfristig sichern zu<br />
können. So werden auch die mittels Ausschreibungen erzielten Ergebnisse in erster<br />
Linie aus <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> ÖV-Rationalität bewertet. Realisierte, originär ökonomische<br />
Vorteile in Form erzielter Einsparungen werden mit <strong>der</strong> organisationalen ÖV-<br />
Rationalität im Hinblick auf die damit verbundenen Möglichkeiten zur weiteren Erhöhung<br />
beziehungsweise zur Sicherung des Qualitätsniveaus ʻübersetztʼ und interpretiert.<br />
Unterschiede zwischen den beiden Aufgabenträgerorganisationen bestehen teilweise<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Bewertung des Offertverfahrens. Im Hinblick auf seinen direkten Einfluss<br />
auf die Qualität im Regionalverkehr wird es von beiden Verwaltungen positiv<br />
bewertet. Die administrative Aufgabenträgerebene des Case A sieht das Offertverfahren<br />
jedoch als nur bedingt geeignet an, um einen positiven Beitrag zur indirekten Qualitätserhöhung<br />
über Effizienzsteigerungen zu leisten. Zudem könne es ein Hin<strong>der</strong>nis<br />
für das Ziel darstellen, die regionalen Unternehmen fit zu machen für den zunehmenden<br />
intramodalen Wettbewerb im regionalen Busverkehr, <strong>der</strong> aufgrund des erwarteten