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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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men. Zusätzlich zur klassischen, technischen Rationalität enthält sie demnach auch<br />

normative und vor allem behavioristische Elemente. Unter ʻnormativer Rationalitätʼ<br />

versteht Pfiffner dabei die Orientierung des Verhaltens an den eigenen moralischen<br />

und ethischen Grundsätzen. ʻBehavioristische Rationalitätʼ dagegen rückt das menschliche<br />

Verhalten in den Vor<strong>der</strong>grund. Verwaltungsmitarbeiter versuchen demnach stets,<br />

die Reaktionen ihrer Anspruchsgruppen im Hinblick auf die Tätigkeiten <strong>der</strong> Verwaltung<br />

möglichst objektiv zu erfassen und vorherzusagen. Dabei verfolgen sie das Ziel,<br />

die eigenen Entscheidungen und Aktionen so darzustellen, dass sie bei den Rezipienten<br />

keine ungewünschten Reaktionen auslösen und berücksichtigen dabei vor allem die<br />

beson<strong>der</strong>e Rolle <strong>der</strong> Politik mit ihren Machtspielen. Behavioristische, klassische und<br />

normative Rationalität bilden gemäss Pfiffner zusammen die administrative Rationalität<br />

(Pfiffner 1960).<br />

Bezogen auf das Entscheidungsverhalten in öffentlichen Verwaltungen kommt Pfiffner<br />

zu dem Schluss, dass entsprechende Entscheidungsträger ihre Entscheidungen nicht an<br />

einer singulären und allgemeingültigen Norm auszurichten hätten, son<strong>der</strong>n dass, bedingt<br />

durch ein komplexes Zielsystem, hierbei verschiedene Maßstäbe zu berücksichtigen<br />

seien. So verlaufen die Entscheidungsprozesse in öffentlichen Verwaltungen gemäß<br />

Pfiffner selten linear, son<strong>der</strong>n sind durch Prozesse wie dem ʻmuddling throughʼ<br />

(Lindblom 1959) o<strong>der</strong> dem Eliminieren von Unsicherheit, zum Beispiel durch das Reduzieren<br />

<strong>der</strong> Anzahl von Handlungsalternativen, gekennzeichnet. In <strong>der</strong> Konsequenz<br />

sieht Pfiffner das <strong>St</strong>reben von Verwaltungsmitarbeitern daher weniger darin, ein bestimmtes<br />

Optimum zu erreichen, als vielmehr darin, zufriedenstellende Lösungen sicherzustellen.<br />

In <strong>der</strong> Diktion von Simon (1997: 119) wären sie demnach als ʻsatisficerʼ<br />

zu bezeichnen. Pfiffner (1960) betont jedoch, dass ihr Handeln gerade deshalb nicht<br />

als irrational bezeichnet werden könne, denn gemäß <strong>der</strong> ihnen eigenen Rationalität<br />

handelten sie rational. Eine konkrete Zusammenführung <strong>der</strong> drei Teilrationalitäten<br />

(klassisch, normativ und behavioristisch) beziehungsweise eine konkrete Beschreibung<br />

<strong>der</strong> ʻadministrative rationalityʼ liefert Pfiffner jedoch nicht. Seine Ausführungen bringen<br />

zwar wesentliche neue Aspekte in die Diskussion einer Art Verwaltungsrationalität<br />

ein, bewegen sich jedoch eher auf einem theoretischen und abstrakten Niveau.<br />

An<strong>der</strong>s als Pfiffner fokussieren sowohl Hartwig (1978; 1983) als auch Meyer &<br />

Hammerschmid (2006) im Rahmen ihrer Ausführungen zur administrativen Rationalität<br />

nicht auf die Ebene des Individuums, son<strong>der</strong>n setzen sich mit administrativen Entscheidungen<br />

auf organisationaler Ebene auseinan<strong>der</strong>. Meyer & Hammerschmid (2006)<br />

führen im Rahmen ihrer Analysen <strong>der</strong> österreichischen öffentlichen Verwaltung aus,<br />

aus, dass Verwaltungsrationalität keine rein archetypische, son<strong>der</strong>n eine hybride orga-

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