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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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Relevanz – geschieht es in negativer Hinsicht. Selbst wenn seitens <strong>der</strong> politischen<br />

Ebene Interesse an Ausschreibungen bestünde, käme es realistischerweise nicht zu<br />

einem diesbezüglichen Wettbewerb kommen, wenn die Verwaltung dieses Vorhaben<br />

nicht aktiv unterstützen würde (Interview Case D: admin. AT 2 2010).<br />

Überraschen<strong>der</strong>weise wird das Selbstverständnis des administrativen Aufgabenträgers<br />

zum Teil durch die politische Aufgabenträgerebene bestätigt. Zwar wird das formelle<br />

Entscheidungsmonopol uneingeschränkt für die politische Ebene beansprucht. Gleichzeitig<br />

ist man sich jedoch des Selbstverständnisses <strong>der</strong> Verwaltung und ihrer <strong>St</strong>rategien<br />

zur Durchsetzung ihres Entscheidungsanspruchs bewusst und berücksichtigt dies<br />

explizit in dem eigenen Handeln.<br />

„Das Amt hat eine starke Rolle, ich muss in Bezug auf Details und Fakten auf die hören im<br />

Wissen darum, dass die Fachleute eine Affinität natürlich zu den arrivierten, zu den bestehenden<br />

<strong>St</strong>rukturen und Betreibern haben. Weil sie immer mit denen zusammen arbeiten. […] Und<br />

die haben natürlich auch Hebel in <strong>der</strong> Hand, ihre Ansichten durchzusetzen. Das ist dann meine<br />

Verantwortung als Chef und unsere Verantwortung in <strong>der</strong> Regierung zu beurteilen, in wie<br />

weit die Informationen aus dem Amt dadurch begründet sind, dass es Ausschreibungen einfach<br />

verhin<strong>der</strong>n möchte, weil man Gewohntes nicht än<strong>der</strong>n will.“ (Interview Case D, pol. AT<br />

2009)<br />

Trotz zum Teil unterschiedlicher Rollenverständnisse gibt es in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Konstellation<br />

kein Problem mit <strong>der</strong> Kompetenzverteilung in Bezug auf die Vergabethematik.<br />

Beide Ebenen sind sich aufgrund ihrer jeweiligen Werte- und Normensysteme einig,<br />

Vergaben zurzeit ausschliesslich auf Basis des Offertverfahrens durchzuführen.<br />

7.5.4 Regulative Dimension<br />

We<strong>der</strong> für die administrative noch für die politische organisationale Aufgabenträgerebene<br />

war ein handlungsrelevanter Bezug zu Gesetzen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en ähnlichen formalisierten<br />

und materialisierten regulativen Institutionen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Vergabethematik <strong>der</strong> letzten Jahre festzustellen.<br />

Der politische Aufgabenträger nimmt insofern Bezug auf die gesetzliche Ordnung, als<br />

dass er einen klaren rechtlichen Rahmen für Ausschreibungen for<strong>der</strong>t. Allerdings wird<br />

auch deutlich, dass dieser Aspekt nicht wirklich entscheidend dafür ist beziehungsweise<br />

war, selber bislang keinen Ausschreibungswettbewerb im regionalen Busverkehr<br />

durchgeführt zu haben (Interview Case D, pol. AT 2009).<br />

An<strong>der</strong>s sieht es hinsichtlich <strong>der</strong> bislang einzigen Ausschreibung aus dem Jahr 1999<br />

aus. Wie oben bereits beschrieben, wurde das wettbewerbliche Verfahren durch die<br />

zuständigen Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene initiiert und durchgeführt.<br />

Die <strong>kantonalen</strong> Aufgabenträger waren aufgrund <strong>der</strong> Klassifizierung <strong>der</strong> betroffenen

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