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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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156 Error! Use the Home tab to apply Überschrift 1 to the text that you want to appear here.<br />

Festzuhalten bleibt in Bezug auf die professionsspezifische ÖV-Rationalität <strong>der</strong> administrativen<br />

organisationalen Aufgabenträgerebenen, dass das organisationale Handeln<br />

an einer qualitativen Teilrationalität und <strong>der</strong>en zentraler Handlungslogik ausgerichtet<br />

wird, partiell unterstützt durch eine zusätzliche, sekundäre Teilrationalität. Handlungsund<br />

entscheidungsrelevantes Kriterium ist eine qualitative Optimierung des Regionalverkehrs.<br />

Die Bewertung konkreter Handlungen als „rational“ o<strong>der</strong> „irrational“ im<br />

Sinne <strong>der</strong> ÖV-Rationalität kann, wie den folgenden Ausführungen zu entnehmen ist,<br />

aufgrund unterschiedlicher sekundärer Teillogiken interorganisational zu unterschiedlichen<br />

Ergebnissen führen.<br />

8.2.3 ʻÖV-Rationalitätʼ und die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen<br />

Die organisationale ÖV-Rationalität <strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger und die von<br />

ihr umfassten Teilrationalitäten wurden in den vorangegangenen Ausführungen auf<br />

einer abstrakten Ebene thematisiert. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> forschungsleitenden<br />

Fragen dieser Dissertation interessieren darüber hinaus die Konsequenzen, die damit in<br />

Bezug auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen an die Betreiberunternehmen des<br />

regionalen Busverkehrs verbunden sind.<br />

Die auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen übertragene zentrale Handlungslogik<br />

<strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger lautet grundsätzlich und für alle vier analysierten<br />

Organisationen einheitlich, dass ein Verfahren dann als rational bewertet und somit<br />

präferiert wird, wenn das Qualitätsniveau im regionalen Busverkehr mit seiner Hilfe<br />

erhöht beziehungsweise wenn das bisherige Qualitätsniveau zumindest gehalten werden<br />

kann. Nun wurden im Zuge des Grounded Theory Prozesses aber zwei verschiedene<br />

Präferenzordnungen hinsichtlich <strong>der</strong> Vergabeverfahren für die vier analysierten<br />

Aufgabenträgerorganisationen herausgearbeitet. Die administrativen Aufgabenträger<br />

<strong>der</strong> Fallstudien C und D lehnen den Einsatz vom Ausschreibungsverfahren ab und präferieren<br />

den ausschließlichen Einsatz des Offertverfahrens zur Vergabe ihrer Angebotsvereinbarungen.<br />

Auf <strong>der</strong> administrativen organisationalen Ebene <strong>der</strong> Fallstudien A<br />

und B dagegen wird dieses zwar ebenfalls grundsätzlich als <strong>St</strong>andardpraktik für die<br />

Vergabeprozesse präferiert, bei Erstbestellungen von Neuverkehren wird jedoch das<br />

Ausschreibungsverfahren bevorzugt. In begründeten Einzelfällen (Case B) – beziehungsweise<br />

grundsätzlich in regelmäßigen Abständen (Case A) – wird das Ausschreibungsverfahren<br />

auch bei Bestandsverkehren vorgezogen.<br />

Die unterschiedlichen Präferenzen <strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger drücken zum<br />

einen die im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen differierenden sekundären

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