Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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Festzuhalten bleibt in Bezug auf die professionsspezifische ÖV-Rationalität <strong>der</strong> administrativen<br />
organisationalen Aufgabenträgerebenen, dass das organisationale Handeln<br />
an einer qualitativen Teilrationalität und <strong>der</strong>en zentraler Handlungslogik ausgerichtet<br />
wird, partiell unterstützt durch eine zusätzliche, sekundäre Teilrationalität. Handlungsund<br />
entscheidungsrelevantes Kriterium ist eine qualitative Optimierung des Regionalverkehrs.<br />
Die Bewertung konkreter Handlungen als „rational“ o<strong>der</strong> „irrational“ im<br />
Sinne <strong>der</strong> ÖV-Rationalität kann, wie den folgenden Ausführungen zu entnehmen ist,<br />
aufgrund unterschiedlicher sekundärer Teillogiken interorganisational zu unterschiedlichen<br />
Ergebnissen führen.<br />
8.2.3 ʻÖV-Rationalitätʼ und die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen<br />
Die organisationale ÖV-Rationalität <strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger und die von<br />
ihr umfassten Teilrationalitäten wurden in den vorangegangenen Ausführungen auf<br />
einer abstrakten Ebene thematisiert. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> forschungsleitenden<br />
Fragen dieser Dissertation interessieren darüber hinaus die Konsequenzen, die damit in<br />
Bezug auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen an die Betreiberunternehmen des<br />
regionalen Busverkehrs verbunden sind.<br />
Die auf die Vergabe <strong>der</strong> Angebotsvereinbarungen übertragene zentrale Handlungslogik<br />
<strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger lautet grundsätzlich und für alle vier analysierten<br />
Organisationen einheitlich, dass ein Verfahren dann als rational bewertet und somit<br />
präferiert wird, wenn das Qualitätsniveau im regionalen Busverkehr mit seiner Hilfe<br />
erhöht beziehungsweise wenn das bisherige Qualitätsniveau zumindest gehalten werden<br />
kann. Nun wurden im Zuge des Grounded Theory Prozesses aber zwei verschiedene<br />
Präferenzordnungen hinsichtlich <strong>der</strong> Vergabeverfahren für die vier analysierten<br />
Aufgabenträgerorganisationen herausgearbeitet. Die administrativen Aufgabenträger<br />
<strong>der</strong> Fallstudien C und D lehnen den Einsatz vom Ausschreibungsverfahren ab und präferieren<br />
den ausschließlichen Einsatz des Offertverfahrens zur Vergabe ihrer Angebotsvereinbarungen.<br />
Auf <strong>der</strong> administrativen organisationalen Ebene <strong>der</strong> Fallstudien A<br />
und B dagegen wird dieses zwar ebenfalls grundsätzlich als <strong>St</strong>andardpraktik für die<br />
Vergabeprozesse präferiert, bei Erstbestellungen von Neuverkehren wird jedoch das<br />
Ausschreibungsverfahren bevorzugt. In begründeten Einzelfällen (Case B) – beziehungsweise<br />
grundsätzlich in regelmäßigen Abständen (Case A) – wird das Ausschreibungsverfahren<br />
auch bei Bestandsverkehren vorgezogen.<br />
Die unterschiedlichen Präferenzen <strong>der</strong> administrativen Aufgabenträger drücken zum<br />
einen die im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen differierenden sekundären