Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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dieser Arbeit relevanten Busverkehr wurde umfassend zum Beispiel in Schweden, Dänemark<br />
o<strong>der</strong> London eingeführt (Alexan<strong>der</strong>sson et al. 1998; Crockford 1999; Muren<br />
2000; Matthews et al. 2001; Nordstrand 2005; Palm 2001; Wallis & Hensher 2007).<br />
4.2.3.2 Wettbewerb auf dem Markt durch vollständige Deregulierung<br />
Die weitgehendste Form von Wettbewerb im öffentlichen Busverkehr ist die vollständige<br />
Deregulierung <strong>der</strong> Busmärkte. Umgesetzt wurde dieses Modell bislang lediglich<br />
in Großbritannien im Jahr 1986, mit Ausnahme Londons, wo stattdessen Ausschreibungswettbewerb<br />
eingeführt wurde. Mit <strong>der</strong> vollständigen Deregulierung <strong>der</strong> Busmärkte<br />
wollte die britische Regierung in erster Linie die bis auf ca. 800 Millionen britische<br />
Pfund pro Jahr gestiegenen öffentlichen Zuschüsse an den Busverkehr reduzieren.<br />
Zudem sollte mit diesen Maßnahmen <strong>der</strong> Modal Split-Anteil des öffentlichen<br />
Verkehrs erhöht werden, <strong>der</strong> auch in Großbritannien stark gesunken war (Pickup<br />
1991).<br />
Der vollständigen Deregulierung des Nahverkehrs in Großbritannien liegen die<br />
Grundannahmen zugrunde, dass zum einen kein Marktversagen auf den Busmärkten<br />
vorliegt und dass zum an<strong>der</strong>en neben <strong>der</strong> Erbringung <strong>der</strong> Busverkehre auch <strong>der</strong>en Planung<br />
zu den Kernkompetenzen <strong>der</strong> Verkehrsunternehmen zählt. Anstelle <strong>der</strong> staatlichen<br />
Aufgabenträger sollten demnach die Verkehrsunternehmen diese Aufgaben selbst<br />
vollumfänglich übernehmen (Nash 1993). Nur Aufgaben mit hoheitlichem Charakter,<br />
zum Beispiel einer Sicherheitszulassung für die Fahrzeuge, verblieben beim <strong>St</strong>aat.<br />
Markzugangsbeschränkungen durch die Verteilung exklusiver Rechte an bestimmte<br />
Verkehrsunternehmen gab es nach <strong>der</strong> vollständigen Deregulierung <strong>der</strong> Märkte nicht<br />
mehr. Somit bedarf es auch keines exklusiven Verkehrsvertrages für die Erbringung<br />
von Verkehrsdienstleistungen. Verkehrsunternehmen, die ihre Verkehrsdienste auf den<br />
vollständig <strong>der</strong>egulierten Busmärkten in Großbritannien erbringen wollen, müssen ihr<br />
geplantes Fahrplanangebot lediglich bis 42 Tage vor Aufnahme des Verkehrsbetriebs<br />
an die Behörden anmelden (Oldale 1998). Nur solche Linien, die von keinem Busunternehmen<br />
bedient werden, aber dennoch als Teil des notwendigen Service Public angesehen<br />
werden, werden ausgeschrieben und an den Anbieter vergeben, <strong>der</strong> den geringsten<br />
Bedarf an öffentlichen Gel<strong>der</strong>n zur Abgeltung <strong>der</strong> ungedeckten Kosten anmeldet<br />
(Nash 1993). An die <strong>St</strong>elle eines Wettbewerbs um den Zugang zu einem Markt<br />
tritt in dem Modell <strong>der</strong> vollständigen Deregulierung <strong>der</strong> tatsächliche Wettbewerb um<br />
Kundinnen und Kunden auf <strong>der</strong> <strong>St</strong>raße.<br />
In den Jahren nach <strong>der</strong> Deregulierung in Großbritannien wurden verschiedene <strong>St</strong>udien<br />
veröffentlicht, die sich mit den Folgen dieser institutionellen Reform auseinan<strong>der</strong>set-