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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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54 Error! Use the Home tab to apply Überschrift 1 to the text that you want to appear here.<br />

Leistungsvergleichen ist es nicht, dem Entscheidungsträger, hier den jeweiligen Aufgabenträgern,<br />

eine abschließende Entscheidungsgrundlage zu liefern. Vielmehr sollen<br />

sie sie in die Lage versetzen, möglichen Abklärungsbedarf zu erkennen, um dann – bei<br />

Nichterfolg <strong>der</strong> entsprechenden Abklärungen – weitere Schritte einleiten zu können.<br />

In <strong>der</strong> neuen Verordnung für Abgeltungen im regionalen Personenverkehr wird das<br />

Thema „Leistungsvergleiche“ in die schweizerische ÖV-Gesetzgebung aufgenommen.<br />

Art. 20 <strong>der</strong> ARPV erwähnt explizit ein vom BAV (unter Mitarbeit von Vertretern <strong>der</strong><br />

Kantone, <strong>der</strong> Transportunternehmen und des Verbandes Öffentlicher Verkehr) entwickeltes<br />

Kennzahlensystem und for<strong>der</strong>t die Kantone implizit auf, es anzuwenden. Das<br />

Kennzahlensystem soll es den Bestellern des Regionalverkehrs ermöglichen, im Zuge<br />

<strong>der</strong> Offertprüfungen die Effizienz und die Effektivität <strong>der</strong> angebotenen Leistungen <strong>der</strong><br />

Transportunternehmen systematischer und damit besser zu beurteilen (Bundesamt für<br />

Verkehr 2008). Beispielsweise kann ein Besteller mit Hilfe des Kennzahlenvergleichs<br />

herausfinden, ob ein Transportunternehmen mit überdurchschnittlich hohen Kosten<br />

arbeitet und daher überdurchschnittlich hohe Abgeltungen in <strong>der</strong> Offerte verlangt. Auf<br />

Basis dieses Ergebnisses lassen sich dann seitens <strong>der</strong> Besteller die nächsten Schritte<br />

planen, zum Beispiel eine Verhandlung mit dem betroffenen Transportunternehmen,<br />

den Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Transportunternehmen o<strong>der</strong> eine Ausschreibung<br />

<strong>der</strong> Verkehre. Der Leistungsvergleich mittels Kennzahlensystem kann und<br />

soll jedoch keine abschließende Entscheidungsgrundlage für die Besteller darstellen:<br />

„Die vom BAV errechneten Kennzahlen dienen lediglich dazu, Linien zu identifizieren,<br />

die genauer geprüft werden sollten. Keinesfalls ist vorgesehen, dass alleine aufgrund<br />

einzelner Kennzahlen Massnahmen wie bspw. die Ausschreibung von Leistungen,<br />

von den Bestellern beschlossen werden“ (Bundesamt für Verkehr 2008: 5).<br />

Eine <strong>St</strong>udie des <strong>St</strong>aatssekretariats für Wirtschaft (Ecoplan 2008) schlägt in diesem Zusammenhang<br />

vor, die Linien eines Verkehrsgebiets im Hinblick auf ihre Effizienzkennzahlen<br />

in verschiedene Cluster einzuteilen und für die 25% <strong>der</strong> Linien mit <strong>der</strong><br />

geringsten Effizienz weitere Abklärungen vorzunehmen. Das Beispiel einer Ausschreibung<br />

regionaler Busverkehre im Kanton <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> zeigt, dass die Ergebnisse,<br />

die durch den Einsatz eines Instruments des nicht-marktlichen Wettbewerbs erzielt<br />

werden, zur Einführung eines marktlichen Wettbewerbs (siehe Abschnitt 4.2.3) führen<br />

können: „Im Rahmen eines umfassenden Kennzahlenvergleichs wurde das ÖV-<br />

Angebot <strong>der</strong> einzelnen Regionen im Kanton <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> hinsichtlich Finanzen und Qualität<br />

miteinan<strong>der</strong> verglichen. Ziel war, die preisliche und qualitative Wettbewerbsfähigkeit<br />

des öffentlichen Verkehrs zu verbessern. Konkret führte dieser Kennzahlen-

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