Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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54 Error! Use the Home tab to apply Überschrift 1 to the text that you want to appear here.<br />
Leistungsvergleichen ist es nicht, dem Entscheidungsträger, hier den jeweiligen Aufgabenträgern,<br />
eine abschließende Entscheidungsgrundlage zu liefern. Vielmehr sollen<br />
sie sie in die Lage versetzen, möglichen Abklärungsbedarf zu erkennen, um dann – bei<br />
Nichterfolg <strong>der</strong> entsprechenden Abklärungen – weitere Schritte einleiten zu können.<br />
In <strong>der</strong> neuen Verordnung für Abgeltungen im regionalen Personenverkehr wird das<br />
Thema „Leistungsvergleiche“ in die schweizerische ÖV-Gesetzgebung aufgenommen.<br />
Art. 20 <strong>der</strong> ARPV erwähnt explizit ein vom BAV (unter Mitarbeit von Vertretern <strong>der</strong><br />
Kantone, <strong>der</strong> Transportunternehmen und des Verbandes Öffentlicher Verkehr) entwickeltes<br />
Kennzahlensystem und for<strong>der</strong>t die Kantone implizit auf, es anzuwenden. Das<br />
Kennzahlensystem soll es den Bestellern des Regionalverkehrs ermöglichen, im Zuge<br />
<strong>der</strong> Offertprüfungen die Effizienz und die Effektivität <strong>der</strong> angebotenen Leistungen <strong>der</strong><br />
Transportunternehmen systematischer und damit besser zu beurteilen (Bundesamt für<br />
Verkehr 2008). Beispielsweise kann ein Besteller mit Hilfe des Kennzahlenvergleichs<br />
herausfinden, ob ein Transportunternehmen mit überdurchschnittlich hohen Kosten<br />
arbeitet und daher überdurchschnittlich hohe Abgeltungen in <strong>der</strong> Offerte verlangt. Auf<br />
Basis dieses Ergebnisses lassen sich dann seitens <strong>der</strong> Besteller die nächsten Schritte<br />
planen, zum Beispiel eine Verhandlung mit dem betroffenen Transportunternehmen,<br />
den Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Transportunternehmen o<strong>der</strong> eine Ausschreibung<br />
<strong>der</strong> Verkehre. Der Leistungsvergleich mittels Kennzahlensystem kann und<br />
soll jedoch keine abschließende Entscheidungsgrundlage für die Besteller darstellen:<br />
„Die vom BAV errechneten Kennzahlen dienen lediglich dazu, Linien zu identifizieren,<br />
die genauer geprüft werden sollten. Keinesfalls ist vorgesehen, dass alleine aufgrund<br />
einzelner Kennzahlen Massnahmen wie bspw. die Ausschreibung von Leistungen,<br />
von den Bestellern beschlossen werden“ (Bundesamt für Verkehr 2008: 5).<br />
Eine <strong>St</strong>udie des <strong>St</strong>aatssekretariats für Wirtschaft (Ecoplan 2008) schlägt in diesem Zusammenhang<br />
vor, die Linien eines Verkehrsgebiets im Hinblick auf ihre Effizienzkennzahlen<br />
in verschiedene Cluster einzuteilen und für die 25% <strong>der</strong> Linien mit <strong>der</strong><br />
geringsten Effizienz weitere Abklärungen vorzunehmen. Das Beispiel einer Ausschreibung<br />
regionaler Busverkehre im Kanton <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> zeigt, dass die Ergebnisse,<br />
die durch den Einsatz eines Instruments des nicht-marktlichen Wettbewerbs erzielt<br />
werden, zur Einführung eines marktlichen Wettbewerbs (siehe Abschnitt 4.2.3) führen<br />
können: „Im Rahmen eines umfassenden Kennzahlenvergleichs wurde das ÖV-<br />
Angebot <strong>der</strong> einzelnen Regionen im Kanton <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> hinsichtlich Finanzen und Qualität<br />
miteinan<strong>der</strong> verglichen. Ziel war, die preisliche und qualitative Wettbewerbsfähigkeit<br />
des öffentlichen Verkehrs zu verbessern. Konkret führte dieser Kennzahlen-