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Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen

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Entscheidung wurde jedoch, wie im vorangegangenen Unterabschnitt beschrieben, auf<br />

<strong>der</strong> politischen Ebene im Gesamtregierungsrat getroffen.<br />

Obwohl die Entscheidungen letztlich vom politischen Aufgabenträger getroffen wurden,<br />

hatte die Verwaltung die Entscheidung, überhaupt auszuschreiben, maßgeblich<br />

beeinflusst. Denn sie war es, die die Gebietsstrategie und die damit verbundenen Konsequenzen,<br />

das heißt die erfolgte Ausschreibung, auf die politische Agenda gebracht<br />

und somit erst möglich gemacht hatte.<br />

„Klar, <strong>der</strong> Regierungsrat hat entschieden. Aber ich bin ganz klar <strong>der</strong> Meinung, dass <strong>der</strong> Anstoß<br />

zu dem ganzen Thema Ausschreibung von <strong>der</strong> Verwaltung gekommen ist. Ohne <strong>der</strong>en<br />

Initiative wäre es nicht zur Ausschreibung gekommen.“ (Interview Berater 2009)<br />

7.3.4 Regulative Dimension<br />

Im Hinblick auf gesetzliche Institutionen erweist sich <strong>der</strong> Bezug des Handelns <strong>der</strong> beiden<br />

Aufgabenträgerebenen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong> regionalen Busverkehre<br />

als gering. Für die grundsätzliche Entscheidung, wie die Verkehre vergeben<br />

werden, spielen sie keine Rolle, so auch nicht bei <strong>der</strong> Entscheidung zur Ausschreibung<br />

des regionalen Busnetzes. Dagegen nahmen die Aufgabenträger konkreten Bezug auf<br />

gesetzliche Institutionen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> entsprechenden Konzeption und<br />

Durchführung.<br />

Wir wussten, dass wir die Ausschreibung in rechtlicher Hinsicht einwandfrei ausgestalten<br />

müssen. Das wussten wir aufgrund <strong>der</strong> Erfahrungen in an<strong>der</strong>en Kantonen, wo es zu Rekursen<br />

gekommen ist. Die Vorbereitung musste professionell gemacht werden. Und da lohnt es sich,<br />

ein paar tausend o<strong>der</strong> ein paar zehntausend Franken für ein professionelles Büro auszugeben.<br />

(Interview Case B, pol. AT 2009)<br />

So eine Ausschreibung ist komplex, auch und vor allem in rechtlicher Hinsicht. Und wir wollten<br />

keine Angriffsfläche für Rekurse bieten. Für uns war klar, dass wir das nur unter Beibezug<br />

eines Beraters machen können. Und das hat sich auch als richtig herausgestellt, wir hatten in<br />

dieser Hinsicht keinen Ärger. Da hat sich klar gezeigt, da muss man sich begleiten lassen. (Interview<br />

Case B, admin. AT 2007)<br />

Ein weiterer Aspekt <strong>der</strong> regulativen Dimension sind die Beteiligungsstrukturen im jeweiligen<br />

<strong>kantonalen</strong> regionalen Busverkehr. Wie oben bereits angesprochen, ist <strong>der</strong><br />

Kanton an einem bestimmten Busunternehmen zu 40% beteiligt. Das entsprechende<br />

Unternehmen ist in <strong>der</strong> Region, in <strong>der</strong> die verschiedentlich thematisierte Ausschreibung<br />

des regionalen Busnetzes mit <strong>der</strong> Vergabe an einen neuen Betreiber stattfand,<br />

angesiedelt. Den Ausschreibungszuschlag erhielt ein Konsortium – unter <strong>der</strong> Leitung<br />

eben dieses Unternehmens mit kantonaler Beteiligung. Ein Bezug des Aufgabenträgerhandelns<br />

zu den Beteiligungsstrukturen beim damaligen grundsätzlichen Ausschreibungsentscheid<br />

könnte darin gesehen werden, dass <strong>der</strong> kantonale Verkehrsdirektor<br />

als wichtigstes Mitglied <strong>der</strong> politischen organisationalen Aufgabenträgerebene zum

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