Multiple Rationalitäten der kantonalen ... - Universität St.Gallen
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wurden die Kostendaten <strong>der</strong> Betreiber vergleichbar gemacht, das heißt zum Beispiel<br />
um Einflüsse unterschiedlicher Topographien bereinigt (Interview Case B, admin. AT<br />
2009). Auf Basis <strong>der</strong> Vergleichsergebnisse wurde die Gebietsstrategie erstellt, in <strong>der</strong>en<br />
Rahmen die regionalen Busverkehre des Kantons in drei Gebietskategorien aufgeteilt<br />
wurden. In die erste Kategorie fielen Regionen, <strong>der</strong>en regionale Busverkehre sowohl<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Leistungsqualität als auch hinsichtlich finanzieller Kennzahlen für gut<br />
befunden wurden, so dass keine Korrekturmaßnahmen <strong>der</strong> Aufgabenträger nötig waren.<br />
Die zweite Kategorie umfasste die Gebiete, <strong>der</strong>en regionale Buslinien zwar kostenseitig<br />
unauffällig waren, bei denen sich aber negative Auffälligkeiten in Bezug auf<br />
die Angebotsqualität zeigten. Um die entsprechenden Mängel in den Griff zu bekommen,<br />
wurden mit den betroffenen Busunternehmen spezielle Leistungsvereinbarungen<br />
(siehe Abschnitt 4.2.2) abgeschlossen. Der dritten Kategorie schließlich wurden die<br />
regionalen Busverkehre zugeordnet, bei denen sich signifikant höhere Kostenstrukturen<br />
– und damit höhere Abgeltungen – im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Regionen ergeben<br />
hatten. Im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen Offertverhandlungen sollten die Probleme angesprochen<br />
und durch entsprechende Anpassungen seitens <strong>der</strong> betroffenen Busunternehmen<br />
behoben werden (Interview Case B: pol. AT 2009).<br />
Das oben angesprochene ausgeschriebene regionale Busnetz fiel als einziges in die<br />
dritte Kategorie. In den darauf folgenden Verhandlungen zwischen Aufgabenträger<br />
und Busbetreiber erkannte das Unternehmen we<strong>der</strong> die Methodik zum Kostenvergleich<br />
noch die darauf basierenden Ergebnisse an. Trotz <strong>der</strong> Ankündigung seitens <strong>der</strong><br />
Aufgabenträger, das Busnetz gegebenenfalls auszuschreiben, war es nicht bereit, die<br />
Abgeltungshöhe auf ein für die Besteller vertretbares Niveau anzupassen (Interview<br />
Case B: admin. AT 2007). Nachdem klar war, dass keine Einigung mit dem Unternehmen<br />
erzielt werden konnte, entschied sich <strong>der</strong> politische Aufgabenträger im Jahr<br />
2005 letztlich, eine Ausschreibung durchzuführen, und teilte dies <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
mit (Interview Case B: pol. AT 2009; Interview Case B: admin. AT 2007; Case B:<br />
politischer Aufgabenträger 2005).<br />
In <strong>der</strong> Folge dieses Ausschreibungsentscheids und insbeson<strong>der</strong>e des späteren Vergabeentscheids<br />
zugunsten eines Konsortiums mit ausländischer Beteiligung kam es zeitweise<br />
zu teilweise heftigen Protesten <strong>der</strong> in <strong>der</strong> betroffenen Region lebenden Bevölkerung<br />
sowie <strong>der</strong> Gewerkschaften. Man solidarisierte sich mit dem unterlegenen bisherigen<br />
Betreiber, vor allem jedoch mit dessen Buschauffeuren, die überwiegend aus <strong>der</strong><br />
Region stammten. Der Wi<strong>der</strong>stand legte sich jedoch nach Informations- und Diskussionsveranstaltungen<br />
mit den Aufgabenträgern und dem neuen Betreiber. Dieser stellte