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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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134 M. Bahrfeldt:<br />

hancUuiigen machte man in Celle anfänglich Schwierigkeiten — ich<br />

habe die verschiedenen Correspondenzen Herzogs Wilhelm mit<br />

Herzog Christian und den Celle'schen Kanzlern in der Anlage 1—<br />

abdrucken lassen — doch gab endlieh unterm 2. September 1615<br />

, Herzog Christian sein Einverständniss zu der Einrichtung einer<br />

Münzstätte in Harburg (Anlage 6). Auffallend dagegen ist, dass man<br />

von Seiten der Stadt Lüneburg keinerlei Einwendungen gegen den<br />

beabsichtigten Eingriff in verbriefte Kechte erhob, um so mehr, als<br />

man nur wenige Jahre später dieses Recht hartnäckig gegen Herzog<br />

Christian verfocht, wie dieser seinerseits in Winsen eine Münzstätte<br />

einrichtete. Die vom Herzog Wilhelm gegen Lüneburg vorgebrachten<br />

Gründe (Anlage 5) sind völlig unhaltbar und ein Widerspruch lüneburgischerseits<br />

wäre durchaus berechtigt gewesen; er scheint aber<br />

nicht erfolgt zu sein, denn die Münzacten beider Parteien würden<br />

sonst sicher irgend etwas darüber enthalten, und das ist nicht der<br />

Fall.<br />

Es erübrigte nunmehr noch, sich mit dem niedersächsischen<br />

Kreistage wegen der Münzstätte auseinanderzusetzen.<br />

Für den Monat Mai 1616 war der Münzprobationstag in Lüneburg<br />

anberaumt worden. Auf demselben beabsichtigte Herzog Wilhelm<br />

seinen inzwischen angenommenen Münzmeister Simon Timpfe zu<br />

präsentiren und bat in einem Schreiben vom 3. Mai den Herzog<br />

Christian um Fürsprache und Unterstützung, falls auf dem Probationstage<br />

seinem Vorhaben Schwierigkeiten entgegengestellt werden<br />

sollten (Anlage 7). Kanzler Erich Hedemann antwortete unterm<br />

6. Mai in Abwesenheit des Herzogs, dass Celle nicht an der Reihe<br />

sei,<br />

zu diesem Probationstage zu deputiren und dass Herzog Wilhelm<br />

sich daher an die kreisausschreibenden Fürsten wenden möge. Dies<br />

geschieht auch unterm 8. Mai 1616 (Anlage 8). Dennoch wurden<br />

Münzmeister und Wardein nicht zugelassen und der Herzog an den<br />

nächsten Kreistag verwiesen mit dem Bedeuten, bis dahin das<br />

Münzen einzustellen. Der Abschied des Probationstages vom 12. Mai<br />

1616 enthält darüber folgenden Passus:<br />

„Ob auch wohl vom Herzoge Wilhelm zu Brauuschweig und<br />

Lüneburg F. Gn. derselben Wardein und Münzmeister durch ein<br />

sonderbahr Schreiben diesem Kreis präsentiret und vorgestellet,<br />

hat doch S. F. G. mit allsolcher Präsentation aus bewegenden<br />

so

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