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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Beiträge zur Münzgeschichte der Lüneburgisclien Lande etc. 291<br />

Alllage 35.<br />

1621, Septbr. 19. Vertrag- mit dem Goldschmied Cordt Delbrugk<br />

in Osnabrück behufs Prägung von Kupfermünzen.<br />

Der hochwüiclige, durchlauchtige, hochgeborene Fürst und Herr, Herr<br />

Christian, erwählter Bischof des Stiftes Minden, Herzog zu Braunschweig und<br />

Lüneburg, unser gnädiger Fürst und Herr, hat heut Dato mit Curdt Delbmggen,<br />

Bürgern und Goldschmieden zu Osnabrück, handeln lassen, dass Sr. f. Gnaden<br />

er etliche kupferne Münze, wie ihm davon verschiedene Modell zugestellet, verfertigen<br />

und machen soll, darauf er dann zu Behuf der Instrumenten fünfzig<br />

Eeichsthaler empfangen und sich dagegen verpflichtet hat, erster Möglichkeit<br />

alhier wieder anzulangen und die anvertraute Arbeit zu verrichten. Dessen zu<br />

Urkund hat er, Cordt Delbruggen, dies mit eigener Hand unterschrieben. So geschehen<br />

Zelle 19. September No. 621.<br />

(Original.)<br />

Cordt Delbrugk, Goltsmidt<br />

zu Osnabrugk, bekenne wie oben steid.<br />

Anlage 36.<br />

1622, April 27. Münzedict, betr. die in Celle geprägten<br />

Kupfermünzen.<br />

Von Gottes Gnaden Wir Christian, erwählter Bischof des Stiftes Minden,<br />

Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. befehlen hiermit Bürgermeistern,<br />

Eath, gemeiner Bürgerschaft und allen Einwohnern dieserVestung und fürstlichen<br />

Residenz-Stadt Zell und Männiglichen, denen Wir zu gebieten haben,<br />

ernstlich<br />

und wollen, dass ein Jeder, wer Unsere aus der Hand geprägte kupferne Münze,<br />

soviel davon Uuserm angeordneten Gepräge gemäss, darin sich viele Stücke, so<br />

fälschlich nachgeprägt, befinden, die Wir einzuwechseln nicht gemeinet, eingenommen,<br />

ünserm Rentmeister dieselben innerhalb 14 Tagen von Zeiten ergehender<br />

Notification anzulauten, wieder einliefern, dagegen andere gednickte<br />

kupferne Münze, so gar kenntlich und nicht leicht nachgepräget werden kann,<br />

empfange und solche Unsere gedruckte kupferne Münze nur von den Leuten in<br />

Unserer ^tadt selbst zur Scheidung der Leute Inhalts Unserer ehebevor publicirten<br />

Münzordnung in Zahlung annehme."<br />

Es wird dannferaer noch gesagt, dass „die vorigen aus der Hand gemünzeten<br />

kupfernen Münzen gänzlich abgeschaifet", sein sollen, und dass Niemand die<br />

kleinen Silbersorten ausser Landes führe, damit nicht wieder Mangel an kleiner<br />

Münze zur Scheidung der Leute einträte.<br />

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