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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Münzzeicheu und Münzmeisterliuchstabeu auf Osten-. Münzen. 491<br />

diesen auch die Probegroschen in der Fahrbtichse^) zu verwabren<br />

seien.<br />

Es muss jedenfalls befremden, dass durcli diese Verordnung<br />

etwas abermals eingeführt wurde, was in einer Reihe vorausgebender<br />

Münzinstruetionen für überflüssig erklärt und untersagt<br />

worden<br />

war, und dies umsomebr, als ja tbatsächlicb die Münzen der Kaiserin<br />

durch das Landeswappen im Herzschilde<br />

durch die kurz zuvor eingeführten Münzbucbstaben<br />

A bis H kenntlicb<br />

waren. Auf diesen Widerspruch dürfte<br />

und jene des Mitregenten<br />

niemand gewagt haben,<br />

die Kaiserin aufmerksam zu machen; sie hatte aus dem Vortrage des<br />

Hofkammerpräsidenten entnommen, dass Klagen über die Zuverlässlichkeit<br />

der österr. Münzen im Auslande erhoben wurden, und da es<br />

ihr entfallen sein mochte, dass durch das Herzscbildwappen und<br />

durch jene Münzbuchstaben sofort erkannt werden könne, welche<br />

Münzbeamten für derartige Mängel zur Verantwortung zu ziehen<br />

seien, fertigte sie ohne weiter zu fragen den Befehl aus, dass die<br />

Münzoberbeamten die Anfangsbuchstaben ihres Namens auf den<br />

Münzen anzubringen hätten.<br />

Wie es kommt, dass es auch schon Thaler, Zwanziger etc. der<br />

verschiedenen Münzstätten mit der Jahreszahl 1765 gibt, welche die<br />

erst im Jahre 1766 eingeführten Initialen des Münzmeisters und des<br />

Münzwardeins tragen, wird zuvörderst dur6h den Wortlaut der oben<br />

wiedergegebenen Verordnung vom 23. Juni 1766 erklärt. Man prägte<br />

eben überall theilweise mit Stempeln mit der Jahreszahl 1765, denselben<br />

wurden aber, im Sinne des neuergangenen Befehls vom<br />

25. August 1766 die Anfangsbuchstaben der Namen der Oberbeamten<br />

der Münzstätten, beigefügt.<br />

6) Die Fahrbüchse war das Behältniss, in welchem von jedem Münzgiisse<br />

einige geprägte Münzstücke verwahrt werden mussten, um später von dem<br />

Landesprobirer oder einem anderen controlirenden Beamten auf Gewicht, Halt<br />

lind Gepräge untersucht zu werden. In Oesterreich-Üngarn werden jetzt diese<br />

Probestücke versiegelt dem Generalprobiramte zur Prüfung zugestellt. In England<br />

besteht noch heute die Fahrbüchse (thepix)-, alljährlich wird der Inhalt<br />

derselben durch Vertreter der Corporation der Londoner Goldschmiede im Beisein<br />

des kgl, Münzmeisters geöffnet und eine Anzahl Münzstücke von einem<br />

hiezu berufenen Probirer auf Gewicht und Feinhalt geprüft,<br />

lieber den Befimd<br />

wird ein Protokoll aufgenommen, dem Parlament übergeben und veröffentlicht.<br />

Diese Untersuchung heisst the trial of the pix.

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