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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Müuzzeichen und Münzraeisterbuchstaben auf österr. Münzen. 469<br />

P^s ist sonst vor diesem üblich und pro legitimatione des Schrott und<br />

Korns, eme nöthige Observanz gewesst, dass man alle Zeith wissen hat mögen,<br />

wer der Münz-Maister seye, unter dessen Amptirung die Münz gemacht worden<br />

ist: Wann nun obverstandener masson, das Herz-Schiltl das Land, folglich die<br />

Münz-Stätt, und die Jahr-Zahl die Zeith in welcher, wer Münz-Maister gewest<br />

ist die Müuz-Kechnungen zeigen müssen, anzeigen thuth: So ist zur Verhütung<br />

alles unforms, und das spatium denen essential-Zeichnungen<br />

nicht zu benehmen, ein besonders beyzeichen des Müuz-<br />

Maisters für überflüssig gehalten worden; herentgegen etc."<br />

Ich übergebe den weiteren Inbalt dieses Vortrages der Hofkammer,<br />

indem ieb nur bemerke, dass die darin gestellten Anträge<br />

in ibrem vollen Umfange, durcb die beigefügten Worte: „Placet in<br />

toto" die Genebmigung des Kaisers erbielten. Auf Grund dieser<br />

Resolution vom 5. October 1712 ergingen an alle Landesregierungen,<br />

beziebungsweise an alle<br />

erbländiscben und ungariseben Münzämter<br />

die entspreebenden Weisungen zur Durchführung der neuen Bestimmungen,<br />

unter Anderen mit den Worten: „Das besondere<br />

Beyzeichen eines Münzmaisters fürobin als überflüssig<br />

aufzulassen".<br />

Es sollte also, wie es schon in der Mtinzordnung Kaiser<br />

Ferdinand I. vom Jabre 1551 angeordnet worden war, auch fernerhin<br />

das im Herzscbilde des kaiserlicben Doppeladlers befindlicbe<br />

Landes -Wappen allein die Münzstätte bezeichnen. Da aber in<br />

Böbmen damals die beiden Münzämter zu Prag und Kuttenberg<br />

bestanden, so wurde bestimmt, dass das letztere das bisherige<br />

Münzzeichen, die drei Berge mit den gekreuzten Bergwerkshämmern<br />

darüber, auch fortan zu führen habe.<br />

In Ungarn bestanden zu jener Zeit Münzämter in Kremnitz,<br />

Kagybanya und Pressburg; es wurde daher zur Unterscheidung der<br />

aus denselben hervorgehenden Münzen angeordnet, dass „bei Krembnilz<br />

das zu prägende K. B., sagend Kremnitzbanya, bei Nagybania<br />

N. B. und bey Pressburg das C. H., bedeutend Camera Hungarica<br />

so neben dem Adler geprägt wirdt, continuieren."<br />

Das Verbot, die Münzen mit dem Münzmeisterbuchstaben zu<br />

bezeichnen, ward aber nicht überall befolgt, wie wir an manchen<br />

Geprägen nach 1712 ersehen können. Als daher Kaiser Carl VI.<br />

fünf Jahre später seine berühmte Münzinstruction vom 1. Juli 1717

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