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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Miinzzeichen und Münzmeisterbuchstaben auf österr. Münzen. 485<br />

Kremnitzer B, dem Prager C, dem Grazer D, dem Carlsburger E, dem<br />

Haller F, dem Nagybanier G und dem GUnzburger H zuzutheilen.<br />

Welches mithin Sie Kays: Königl. Münz-Ober-Beamten bey<br />

Erhaltung vorgemelter neuer Pnntzen behörig zu beobachten haben<br />

werden. Dann hieran beschiehet Ihro Kays: Königl: Apostol:<br />

May. gnädigster Will und Meinung."<br />

Nur die mit dem Bilde des neuen Mitregenten Kaiser<br />

Joseph II. versehenenMtinzen sollten daher den damals eingeführten<br />

Miinzbuchstaben tragen, um den Prägeort derselben kenntlich zu<br />

machen, wie es vormals bei den Münzen des kurz zuvor verstorbenen<br />

Kaisers Franz I. durch die Doppelbuchstaben W-I,H-A etc. geschah.<br />

Auf den Münzen der Kaiserin war diese Bezeichnung unnöthig, weil<br />

sich dieselben, nach wie vor, durch das im Herzschilde vorkommende<br />

Landeswappen unterschieden. Daraus erklärt sich also, dass<br />

die seit 1766 bis zum Tode der Kaiserin M. Theresia geprägten<br />

Münzen den Münzbuehstaben theils aufweisen, theils nicht. Bei<br />

näherer Prüfung dieser Münzen wird aber der Sammler erkennen,<br />

dass (mit einer Ausnahme, auf die ich sofort zu sprechen kommen<br />

werde) die ersteren das Bild Josephs IL, die letzteren jenes der<br />

Kaiserin Maria Theresia tragen.<br />

Bemerkenswerth ist es, dass es Thaler und andere Münzen mit<br />

dem Bilde Josephs IL schon aus dem Jahre 1765 giebt, die den<br />

Buchstaben A, B, etc., aufweisen. Mit diesen hat es eine eigene<br />

Bewandtniss. Um auch Münzen aus dem Jahre, in welchem Kaiser<br />

Joseph IL zum Mitregenten gewählt wurde, und ebenso Münzen mit<br />

dem erst im J. 1766 verfügten geänderten Gepräge der Kaiserin<br />

im Witwenschleier in Umlauf zu setzen, ergieng am 23. Juni 1766<br />

der Befehl an das Wiener Hauptmünzamt, 2000 Mark Silber zu<br />

Thalern des Kaisers und der Kaiserin mit der Jahreszahl 1765<br />

nachzuprägen. Nach Thunlichkeit sollten auch die übrigen Münzgattungen<br />

zum Theile auf das Jahr 1765 aufgestossen werden.<br />

Anordnung, Münzen mit dieser Jahreszahl zu prägen, wurde auch<br />

allen anderen Münzämtern zugesendet.<br />

Die<br />

Die an das Wiener Haupt-Münzamt gerichtete Verordnung vom<br />

23. Juni 1766 hat den nachstehendeu Wortlaut: „Anzufügen, in Ansehung<br />

dessen, dass nach denen ohnmittelbar und mündlich bedeuteten<br />

Hof-Kammer Befehlen der ober Graveur Toda und Münz-

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