28.04.2014 Aufrufe

Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

270 M. Bahrfeldt<br />

In diese Zeit fällt die Vorladung vor das kaiserliehe Reichskammergericht,<br />

die bereits bei Herzog Wilhelm kurz erwähnt ist. Ich<br />

gebe sie in Anlage 26 im Wortlaute wieder. Sie ist gerichtet an die<br />

Herzöge Christian, August, Julius Ernst und Wilhelm, sowie an ihre<br />

Münzmeister und Wardeine, von denen auf einem besonderen Blatte<br />

folgende namhaft gemacht werden: Peter Ide, Heinrich Volmann,<br />

Thomas Timpfe, Georg Meinhard, Jacob Stör, Andreas Laflfers, Georg<br />

Krückenberg und Haus von der Ecke. Die Vorladung datirt vom<br />

10. September 1621 und wurde am 8. April 1622 in Celle übergeben.<br />

In ihr wird den Herzogen unredliche Ausmünzung, sowie<br />

Verpachtung der Münzstätten vorgeworfen. Vergehen, welche die<br />

Reichs-Münzedicte mit Verlust des Münzrechtes und anderen harten<br />

Strafen belegten. Anscheinend ist die hier abgedruckte Vorladung<br />

zunächst an Herzog Christian, als den Chef des Hauses gegangen<br />

und jeder andere der genannten Herzöge wird noch eine<br />

Vorladung erhalten haben. Es kann dies<br />

besondere<br />

aus der erwähnten Nachricht<br />

Ludwigs (vergl. oben S. 199) gefolgert werden, dass dem Herzog<br />

Wilhelm am 29. April 1622 eine Klageschrift in 29 Punkten übergeben<br />

worden sei.<br />

Ueber den Verlauf bezüglich<br />

der Herzoge August und Julius<br />

Ernst wissen wir nichts<br />

und auch in Betreff des Herzogs Christian<br />

sind die Acten leider sehr dürftig. Es sind nur die sehr unleserlichen<br />

und undatirten Concepte zweier Vertheidigungsschreiben vorhanden,<br />

die der Anwalt in Speyer überreichen sollte. Christian vertheidigt sich<br />

darin energisch und führt etwa aus : Er habe zum Handel gute grobe<br />

Münzsorten, den Münzverordnungen und Edicten des Reiches und<br />

des Kreises durchaus gemäß, prägen lassen und außerdem zur<br />

Scheidung der Leute vor Jahren nur wenig kleine Sorten, die so gut<br />

gewesen wären, dass andere benachbarte Stände sie eingezogen und<br />

in den Tiegel geworfen hätten, um geringhaltige kleine Münzen<br />

daraus zu prägen. Aus reinem Kupfer seien Dreier,<br />

Zwei- und Einpfenningstücke<br />

geschlagen worden. Die Münzmeister seien angewiesen<br />

Avorden, den Reichsabschieden sich gemäss zu verhalten, ein „Verleihen<br />

der Stempel", d. h. eine Verpachtung der Münzstätten, habe<br />

nicht stattgefunden.<br />

Was weiter in der Sache geschehen ist,<br />

lässt sich nicht erkennen,<br />

nur ergiebt eine kurze Nachricht, dass am 29. Januar 1623 noch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!