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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Miinzzeicheu und Jlünzmeisterbuchstaben auf österr. Münzen. 489<br />

Verordnung,<br />

mit welcher diese Bezeichnung der Münzen anbefohlen<br />

wurde, trägt das Datum des 25. August 1766, ist also kaum 2 Monate<br />

nach jener vom 9. Juni 1766 ergangen, mit welcher die Münzbuchstaben<br />

A bis H für die Münzen der Mitregenten eingeführt worden<br />

waren.<br />

Sie erfolgte auf unmittelbare Initiative der Kaiserin Maria<br />

Theresia. Die Hofkammer hatte am 16. Juni 1766 einen unterthänigsten<br />

Vertrag erstattet, in welchem sie eingangs Klage führt, dass<br />

„beim hiesigen Hauptmünzamt die hierortigen Verordnungen öfters,<br />

und lang ohne Erfolg erliegen bleiben, auch in mehreren Haupt-<br />

Stücken ohnerachtet des öfteren Betreibens die Bericht nicht erstattet<br />

werden, wozu noch neuerlich der missfällige Umstand gekommen,<br />

dass von Seiten des Bayer. Münz-Wardeins Oker viele<br />

Kais. Königl. seit 14 Jahren an verschiedenen Orten ausgeprägte<br />

Münzen für ohnverlässig in Korn und Schrott<br />

angegeben worden, welcher ohnangenehme Vorwurf nicht wobl<br />

zu befahren gewesen wäre, wann das allhiesige Haupt-Münz-Amt<br />

seine Schuldigkeit in ordentlicher Aufbehaltung eigener Prob-<br />

Groschen, und in Nachprobirung derjenigen, so ilime von anderen<br />

Kays. Königl. Münz-Aemtern eingeschickt worden, erfüllet hätte .<br />

Die Hofkammer habe sich dadurch veranlasst gesehen, die Hofräthc<br />

Freiherrn v. Kempfen und v. Giganth anzuweisen, imHauptmtinzamte<br />

eine Untersuchung einzuleiten und die dortigen Beamten einzuvernehmen,<br />

wobei es sich herausgestellt habe,<br />

."<br />

„dass der Münz-Meister<br />

Mathias Paul Klemmer mehrere Jahre lang die ihme selbst obliegende<br />

Schuldigkeiten wegen der vorschützenden<br />

aus seinem ausgearbeitetem<br />

Alter entstehenden Olmvermögcnheit unterlassen und derselben<br />

Erfüllung einigen anderen Münz-Aemtlichen Personen übertragen<br />

habe." Im Verfolge des Berichtes wird die Jubilirung des Münzmeisters,<br />

welcher fast 50 Dienstjahre vollstreckt habe, die Ernennung<br />

des Münzwardeins Augustin Cronberg zum Münzmeister, des Wardeins-<br />

Adjuncten Sigmund Klemmer (Sohnes des Münzmeisters) zum<br />

Wardein und des Praktikanten Franz Ecker zum Wardeins-Adjuncten<br />

beantragt.<br />

Mit Resolution vom 16. Juni 1766 genehmigte die Kaiserin die<br />

Pensionirung M. P. Klemmers und die Ernennung Cronbergs zu<br />

dessen Nachfolger, „dahingegen ist der Münz-Wardein Adjunct

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