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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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218 M. JJahrfeliit<br />

Anlage 4.<br />

1615, Mai 27. Herzog Christian zu Celle an Herzog<br />

Wilhelm.<br />

Wir haben Ew.L. unterschiedlich an Uns gethane Schreiben empfangen und<br />

ihres Inhalts ablesend verstanden.<br />

Was mm die vorhabende Münzstätte anlanget, wollen es E. L. eigentlich<br />

und gewiss dafür halten, dass Wir wegen der nahen Verwandtniss nicht weniger<br />

Ihro als uns selbsten allen Respect und gedeihliches Aufnehmen herzlich<br />

gern<br />

gönnen, hätten auch zu würklicher Bezeugung solches Unsers guten wohlaftectionirten<br />

Gemüths Unser gesuchtes Gutachten willfährig zu ertheilen kein<br />

Bedenken, wann Wir es dafür achten konnten, dass gestalten Sachen nach E.L.<br />

zu solchem Effect damit gedienet, befinden aber, dass es ein widriges operiren<br />

raögte. Denn<br />

1. so ist leider mehr als gut hell am Tage, dass durch die vielen, zumahl<br />

an nicht erlaubten Ortern augeordneteu Münzstätten das Münzunwesen je<br />

länger je mehr zu- und fast überhand nimmt, welchem billig alle Fürsten,<br />

Stände und Andere mit Darstreckung ihres äussersten Vermögens remediiren<br />

sollten.<br />

2. Wenn man sich hierin den Münz- und Kreis-Edicten conformirt, so kann<br />

durchaus kein Vortheil, sondern muss vielmehr Schade darbei zugewarten<br />

sein.<br />

3. So ist das Münzwesen als ein vornehm Regalstück auch nur zur Fortstellung<br />

der Gewerbe und sonsten nicht verordnet.<br />

4. Ist in den Keichsabschieden hoch verboten, die Münzgerechtigkeiten<br />

anderen zu lociren oder auszuthun.<br />

5. Bemühen wir Uns in diesem löblichen niedersächsischen Kreise gar sehr,<br />

dass das Münzwesen in guten Stand wieder gebracht werden möge. Sollten nun<br />

andere sich dessen beschweren, dass Jemand aus Unsenn fürstlichen Hause geboren,<br />

auch die allergeiiugste Ursache zu fernerem Unwesen Anlass und Ursache<br />

gebe, so würde es solchem Unsern guten Inteut widrig sein.<br />

6. So müssten E. L. Ihro Münzmeister und Wardeine mit ziemlichen Unkosten<br />

auf Reichs-, Kreis- und Probationtage schicken, darauf dann ein Mehreres<br />

gehen, als diese Münzstätte ertragen würde.<br />

7. Haben Unsere beiderseits hochgeehrte Vorfahren hochlöblichen Angedenkens,<br />

wie ob der Beilage zu ersehen, sich gegen Bürgenneister und Rath<br />

Unserer Stadt Lüneburg pflichtbar gemacht, dass dieselben und ihro Nachkommen<br />

sich desMünzens nicht gebrauchen wollten.<br />

Aus solcher und viel anderen nicht weniger erheblichen Ursachen Unseres<br />

Erachtens nicht rathsam sein will, dass E. L. eine Münzstätte anordnen. Jedoch<br />

wollen Wir Iliro darin keine Masse geben, sondern stellen<br />

zu Deroselben eigen<br />

hochvernünftigen Erwägimg, was Sie hierin zu thun und fiuzmichmen vernntwort-,<br />

auch Ihro reputir- und nützlich zu sein erachten.

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