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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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278 M. BahrfeUU:<br />

Juden für wahrhaftig berichtet worden, dass sich solcher Münzmoistcr itziger<br />

Zeit im Königreiche Polen aufhalten und des Orts ein vornehmer und hübsch<br />

reicher Mann sein soll. Inmassen dann der Jude nicht allein berichtet, dass er<br />

einen Sohn an dem Ort,<br />

da er wohnhaftig, habe, dahero ihm seine Gelegenheit<br />

ganz wohl bewusst, sondern dass auch I. F. G. zu den nachständigen Geldern,<br />

wann die Sache recht angefangen würde, leichtlich wiederum gelangen könnte.<br />

Ob nun wohl dem Juden wenig zu trauen, so habe ich gleichwohl dem Herrn<br />

Stadthalter solches freunddienstlicher Wohlmeinung zu mehrerer Nachrichtuug<br />

berichten wollen, weiln mir bewusst, dass die Sache mit gemelten Münzmeisters<br />

Bürgen, Leutenaudt Pott, bisher ganz beliegen blieben und zu yermuthen, dass<br />

I. f. G. von demselben nicht viel werden erlangen können. Da nun der Herr<br />

Stadthalter für rathsam erachtet, dass der Jude sich in der Person zu Ihm nach<br />

Zell verfügen sollte, könnte er seine Vorschläge desto besser vornehmen und<br />

die Sache femer darnach anstellen.<br />

Petershagen den 28. November 1629.<br />

An Stadthalter Julius von Bülow.<br />

Georg Friedrich Osner.<br />

Anlage 26.<br />

1G21, September 10. Kammergerichts-Citatiou wider die<br />

Herzoge Christian, August, Julius Ernst und Wilhelm.<br />

Wir Ferdinand der Andere von Gottes Gnaden, erwählter römischer Kaiser,<br />

zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien zu Hungam, Boheim, Dalmatien,<br />

Croatien und Slavonien König etc. etc. entbieten den hochgeborenen üusern<br />

lieben Oheimen und Fürsten Christian, Augusto, Julio Ernsten und<br />

Wilhelm, Gebrüdera, Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg, sodann des<br />

Reichs Getreuen N.N., JJJ.LLL. bestellten Wardein, Münzmeistem und Münzern<br />

Unsere Gnad und alles Gute.<br />

Hochgeborene liebe Oheime und Fürsten, auch Getreue. Unserm Kaiserl.<br />

Cammergericht hat der Ersame gelehrte Unsers Kayserl. Fisci Advocatus und<br />

lieber Getreuer Johann Ulrich Megstetten, der Rechten Doctor, Amtshalben<br />

supplicirend für- und angebracht : obwohleu in des Heiligen Reichs Abscheiden<br />

und denselben einverleibten, auf genügsame vorgehabte reife Deliberation und<br />

Berathschlagung aller des heiligen Reichs Churfürsten und Stände im 1559. Jahre<br />

verfassten, auch hernacher zu unterschiedlichen folgenden Reichsversammlungen,<br />

als im Jahre 1566, 1570, 1576, 1591 und 1598 verbesserten wiederholten<br />

Münzedicten zur Genüge versehen, welcher Gestalt sich Chur-, Fürsten, Stände<br />

und Städte, so mit der Hoheit des Müuzregals privilegivet und begnadigt sein,<br />

sie haben gleich eigene Bergwerk oder nicht, auf ihren eigenen<br />

oder der Kreis<br />

verordneten Münzstätten in Münzung allerhand groben und geringen güldenen<br />

und silbern Münzsorten verhalten, sich aller Schmelzung deren von des heiligen

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