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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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214 M. Bahrfeldt<br />

Anlage 2.<br />

1615, April 15. Canzler Erich Hedemann zu Celle an<br />

Herzog Wilhelm.<br />

Die Regalia der Münz betreffend will<br />

gar nicht rathsam sein,<br />

d eswegen einige Specialcoucession bei der ßöm. kais. Majestät zu Wege zu<br />

bringen, da von Deroselben E. F. G. ohne das mit den Regalien belehnet, und<br />

seindt in Kraft dessen eine Münzstätte anzuordnen wohl befuget. Die Stadt<br />

Lüneburg hat es auch wegen der Grafschaften nicht zu fechten. Stünde demnach<br />

das ganze Werk dahin, ob E. F. G. meinem auch gnädigen Fürsten und<br />

Herrn Herzog Christian zu Braunschweig und Lüneburg das werden zu erkennen<br />

geben und S. F. G. rathliches Bedenken darüber einholen wollen, will ich<br />

schon unterthänige gute Officia leisten, dass Ihro darin eine gute Satisfactio<br />

geschehen möge . . . •<br />

.<br />

(Original.)<br />

Anlage 3.<br />

1615, April 20. Herzog Wilhelm an Herzog Christian.<br />

(Wir) mögen nun ferner Ew. Liebden aus besonderem zu Dero<br />

habendem hohen Vertrauen freundlich nicht verhalten, dass Uns zu etwas Erleichterung<br />

deren vielen fast schweren Ausgaben, damit Wir eine geraume Zeit<br />

hero jährlich beladen, wie auch der zweien ansehnlichen fürstlichen Widdumbs<br />

Ausrichtungen, so auf diesem Unsera Ort-Fürstenthums bestehen, durch zulässigen<br />

Gebrauch Unseres Münzregals und dahero zustehenden Münzfrei- und<br />

Gerechtigkeit zu gerathen Mittel längst fürgestanden, auch noch fürstehen,<br />

wann Wir nur alleine allhie in ünserm Städtlein Harburg eine Münzstätte zuhalten<br />

und den Verlag zu thun vergönnen wollen.<br />

Ob Wir nun wohl von füniehmen Rechstgelehrteu vorlängst, dass Wir darzu<br />

ganz wohl befugt sein und solches Uns nicht gewehret werden könne, beständigen<br />

Beifall in Händen gehabt (wie Ew. Liebcl. einestheils aus der copeylichen<br />

Beilage ohnbeschweret vernehmen wollen), auch ohne das anderer benachbarten<br />

Stände notoria exempla für Augen stehen, so haben Wir es doch bis<br />

anhero in noch femer Bedenken gezogen, zuforderst auch Ew. L. rathsaraes<br />

Gutachten darüber freundlich veniehmen und einholen wollen.<br />

Wann Wir Uns dann zu Ew. Lbd. aller guten Neigung und vetterlicher<br />

Gewogenheit freundlich versehen und ganz keinen Zweifel, dieselbe werde uns<br />

dasjenige, was Uns cinigcrmassen erspriess- und fürträglich fallen möchte und<br />

anderen erlaubt und nachgelassen wird, nicht alleine gerne gönnen, sondern<br />

auch (wie Wir dasselbe in Unsern Zollsachcu genugsam gespüret, davor Wii* auch<br />

nochmals freundlich Dank sagen) vetterlich fortzusetzen und befürdcm zu helfen

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