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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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478 Ernst<br />

IV. Das Andreaskreuz seit 1750 als geheimes Münzzeiclieii.<br />

Das Einströmen der alten Louis blaues, welche trotz ihres<br />

geringereu Silbervverthes gleich den österreichischen Thalern zu<br />

2 Gulden gegeben und geuommen wurden und die höherwerthigen<br />

Tlialer aus dem Lande verdrängten (und ausserdem die Verschiebung<br />

des Werthverhältnisses zwischen Gold- und Silber, also zwischen<br />

dem Tarifswerthe der Ducaten und der Thaler), hatte die Kaiserin<br />

Maria Theresia veranlasst, in einer „Provisional Instruction" vom<br />

25. April 1747 anzuordnen, von den „Speciesgeldern, benanntlich<br />

ganzen, halben und Virtl Thalern bey schwerer Verantwortung nicht<br />

mehr als um vier Tausend Gulden, die Helfte mit Ihro May. des<br />

Kaisers<br />

und die andere Helfte mit unserer Bildnuss auszumünzen-,<br />

und gleichzeitig den Silberhalt der Siebzehner, Sechser und Groschen<br />

soweit herabzusetzen, dass die Wiener Mark Feinsilber darin mit<br />

22 fl. 45 kr. ausgebracht wurde (entsprechend 18 fl. 5 7^/2 kr. aus<br />

der feinen Cölner Mark).<br />

Durch die schon ein Jahr später erlassene Instruction vom<br />

30. Juli 1748 wurde ein noch leichterer Münzfuss, und zwar auch<br />

für die Speciesgelder, eingeführt. Nach demselben wurde die feine<br />

Wiener Mark Silber in den ganzen, halben und viertel Thalern zu<br />

22 fl. 52 kr, (19 fl.<br />

SVs<br />

ki'. aiis der feinen Cölner Mark), in den<br />

Stücken zu 17, 7 und 3 Kreuzern zu 23 fl. 14 kr., in den kleinen<br />

Scheidemünzen zu 30 fl.<br />

ausgemünzt.<br />

Aber auch diese Maassregel erwies sich als nicht genügend, der<br />

Ausfuhr der österreichischen und der Einschleppung der minderwertbigen<br />

fremden Münzen, namentlich wieder der Louis blancs, zu<br />

steuern, und so entschloss sich die Kaiserin, den Münzfuss abermals<br />

herabzusetzen, nämlich die feine Wiener Mark Silber mit 24 fl.<br />

('iO fl. aus der feinen Cölner Mark) auszubringen. Dieser Münzfuss<br />

bildete die Grundlage des später so benannten Conventions-Fusses.<br />

Er wurde für alle Silbermünzen vom Thaler bis zum Groschen<br />

herab eingeführt, während die kleinen Scheidemünzen nach wie vor<br />

mit 30 fl. perWiener Mark ausgeprägt werden sollten. Um die dieser<br />

Instruction vom 7. November 1750 entsprechenden Silbermünzen

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