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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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246 M. Bahrfei d:<br />

einzelnen Münzstätten sogar überwog; ja wir finden, dass in den<br />

schlimmsten Jahren der Kipperei an einigen Orten lediglich<br />

Kupfergeld geschlagen wurde.<br />

Durch die Prägung weit über den Werth und in massenhaftem<br />

Umfange, dazu noch durch die häufige Weigerung der ausgebenden<br />

Stellen zur Wiederannahme überhaupt oder doch nicht zum vollen<br />

Werthe, musste die Kupfermünze discreditirt werden. Eine Ausmünzung<br />

aber dem Bedürfniss entsprechend, also in massigen<br />

Grenzen und als Ersatz der Silberraünze kleinster Gattung, konnte<br />

für den Kleinverkehr nur von Vortheil sein.<br />

Dies war einleuchtend,<br />

und so finden wir auch den Herzog Christian, der in allem,<br />

was die<br />

Münzangelegenheiten betraf, vortrefflich berathen war, Stellung zu der<br />

Frage nehmen, noch ehe er selbst an eine eigene Münzprägung dachte.<br />

In seiner Instruction vom 27. März 1615 für den zur Theilnahme<br />

an dem Kreistage zu Lüneburg Abgesandten sngt er:<br />

„4. Damit an nothwendiger kleiner Münz zu Fortstell- und<br />

Befürderung des Handels und Wandels kein Mangel gespürt werden<br />

möchte . . . ,<br />

.<br />

so könnte man etwa die Dreier und Pfenninge aus<br />

lauterem Kupfer derogestalt münzen, dass jeder Münzherr ein Werk<br />

solcher kupfern Müntze münzen Hesse,<br />

auch dabei eine solche Ordnung<br />

gemacht würde, das was unter einem Sechsling zu bezahlen,<br />

mit solchen kupfernen Dreiern und Pfenningen zu ersetzen, was aber<br />

darüber, solches mit Silbergeide zu vergnügen."<br />

Dieser Passus wurde dann auch fast wörtlich in dem Deputations-Abschied<br />

zu Lüneburg vom 14. Juli 1616 aufgenommen,<br />

und späterhin besagt der Kreisabschied zu Braunschweig vom<br />

21. October 1621 im Punkt 5, dass „was unter den kleinen Sorten<br />

(nämlich Doppelschillingen, Schillingen und Mariengroschen) zu<br />

Scheidungspfenningen zu gebrauchen, aus lauterem Kupfer, doch<br />

dass sie weiter nicht, als in eines jeden Herrschaft und Gebiete vor<br />

gültig anzunehmen, zu münzen^ wäre.<br />

Die Jahre 1621 und 1622 bezeichnen den Höhepunkt der<br />

Kupferprägung; der Rückschlag erfolgte. So sagen die General-<br />

Wardeine Andreas Laffers und Jobst Brauns in ihrem Berichte vom<br />

21. März 1622 an den Kreistag zu Lüneburg, der demnächst durch<br />

den Abschied vom 12. Juni<br />

im Wesentlichen beendete, folgendes<br />

1622 die Kipperzeit für Niedersachsen

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