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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Römische Bleitesserae.<br />

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tritt in einen Raum oder eine Gesellscliaft zu erweisen. Diese Eigenschaft<br />

als persönliche Legitimation behielten sie, als sie Gast-, Hausoder<br />

Familienzeichen geworden waren, ebenso als sie Vertheilungszeichen<br />

oder Eintrittsmarken in das Theater oder den Circus<br />

vorstellten. Die Grab- und Urnentäfelchen fallen ebenfalls noch unter<br />

den Begriff der persönlichen Legitimation, freilich nur für die Leiche,<br />

und wenn auch bei den hölzernen das Material und die Grösse dem<br />

gewohnten Anblick widerstrebt, so lassen sich die elfenbeinernen<br />

sehr wohl in die Gruppe einreihen. Die Spielmarken stellen wohl<br />

kein Personalzeichen vor, sondern ein Werthzeichen, ihre Bedeutung<br />

als Marke ist aber so gleichartig, dass sie ebenfalls unter diesen<br />

Begriff fallen.<br />

Es wären also nach meiner Meinung alle griechischen und<br />

hauptsächlich römischen geprägten, gegossenen oder geschnittenen<br />

Platten oder Stäbchen, welche sich als Zeichen für Personen oder<br />

Sachen, — als Marken — im Gebrauche darstellen, als Tesserae zu<br />

bezeichnen.<br />

Nach dieser Begrenzung hätten aus dem Begriff der Tesserae<br />

ausgeschieden zu werden:<br />

\. Jene Medaillons aus Blei mit den Köpfen von Kaisern und<br />

Cäsaren, Architekten oder Baumeistern, selbst von Privaten als<br />

Bauherren mit oder ohne ihre Namen, welche die Bestimmung hatten,<br />

in den Grundstein eingelassen zu werden, um öffentliche oder private<br />

Bauten für den Erbauer, als Urheber,<br />

sicherzustellen.<br />

2. Jene ähnlichen Darstellungen in Blei oder Bronze, welche<br />

als Verzierung bei Brunnen oder Hausrath dienten.<br />

3. Die alten Münzproben in Blei.<br />

4. Die Münzfälschungen in Blei.<br />

5. Die bullae oder Siegel mit den Namen der Päpste, der<br />

Gouverneure oder Commandanten u. s. w.<br />

Immerhin werden aber vereinzelte Stücke nicht sicher zu bestimmen<br />

sein und die Zutheilung derselben wird Schwierigkeiten<br />

machen; im Ganzen und Grossen aber wird sich die oben gegebene<br />

Begriffsbestimmung festhalten lassen, nach welcher sich die Tesserae<br />

als Marken für verschiedene Zwecke darstellen.

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