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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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224 M. Bahrfeldt;<br />

probationstag gehalten werden solle, und Wir Uns erinnert, dass uns gepüren<br />

wolle, dahin Unsere verordneten Münzmeister und Guardin daselbst Unsere verschlossene<br />

Fahrbüchsen zu präsentiren und der gemeinen Probe zu unterwerfen,<br />

so haben Wii- deswegen gehörige Bestellung und Befehl gethan, in guter Zuversicht,<br />

Unsere grobe und kleine Münzsorten bestehen und ungetadelt bleiben<br />

werden. Und ob Wir uns wohl nicht versehen,<br />

dass Uns Unser Regalstück der<br />

Münzgerechtigkeit von den löblichen Kreisständen oder sonst von Jemand anders<br />

allda auf dem Kreistage gefochten oder bestritten werde, so haben Wir doch eine<br />

Nothdurft zu sein erachtet,<br />

Unsern Ratli und lieben Getreuen Simon Förstenow<br />

gen Braunschweig abzufertigen, sich des löblichen Kreises Meinung und Schluss<br />

in Münzsachen, soviel Uns daran gelegen zu erkundigen, auch auf allen Fall Unser<br />

Nothdurft an bequemen Orten und Zeit in acht zu haben.<br />

Und wollen nun hiermit an Euch gnädig und günstig gesonnen haben, Ihr<br />

nicht allein bemelten Unsern Rath und Dienern auf sein gebührliches Ansuchen<br />

Uns zumBesten einräthig sein, sondern auch Unsere Münzsachen bei dieser bevorstehenden<br />

KreisVersammlung, soweit sich gebühren und verantworten lassen<br />

will, tuiren und vertheidigen helfen, damit Wir derselben Gerechtigkeit nicht<br />

weniger denn andere Reichsfürsten, Herrn, Stände und Städte zu gebrauchen<br />

haben mögen, das gereicht unserm löblichen fürstlichen Hause Braunschweig-<br />

Lüneburg zu besonderem Respect und Ansehen.<br />

(Nach dem Concept.)<br />

Anlage 11.<br />

1615, September 19. Contraet mit dem MUnzmeister Simon<br />

Timpfe.<br />

Zu wissen, dass zwischen dem durchlauchtigen u. s. w. Herrn Wilhelm,<br />

Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg etc., an einem und dem ersamen Simon<br />

Timpfen verordneten und approbirten Münzmeistern, anjetzo zu Stade residirend,<br />

am andern Theil, wegen Anrichtung einer Münzstätte in der Stadt Harburg<br />

folgender Contraet behandelt, angenommen, geschlossen imd beliebet worden.<br />

Anfänglich wollen I. F. G. crmeltem Münzmeister ein bequemes Haus anweisen<br />

und zum Münzwerk dienlich, so frühe und zeitlich, dass er dasselbe aut<br />

jetzt bevorstehenden Michaelis zu gebrauchen haben möge, zurüsten und bereiten<br />

lassen, darauf das Münzwerk sechs Jahr lang aneinander zu treiben, es wäre<br />

dann, dass imnittelst ein allgemeiner Kreisschluss wegen Abscliaflfung der in<br />

Neulichkeit angerichten Münzstätten gemacht, auch wirklich excquirt und vollzogen<br />

würde, in Gnaden verstatten<br />

und nachgeben. Zu dero Behuf auch ihm<br />

jährlich zehn Faden Holz zur Feurung, halb Eichen und halb Buchen, frei<br />

verschaffen<br />

lassen. In währenden solchen sechs Jahren und Münzwerk soll er der

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