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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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476 C. V. Ernst:<br />

Mit der Verordiuuig des kais. köu. Münz- und Bergwesens-<br />

Direetions-Hof-Collegiums vom 23. März 1749 wnrde^demselben bekanntgegeben,<br />

dass<br />

„nachdem (nebst denen in litorali austriaco auf<br />

bislieiigen Fuss zu verbleiben Labenden Kupfernen Soldi) Ihro kays.<br />

kön. Mays., wie es aus demnächst folgen werdenden kays. kön. Befehl<br />

und instruction mit mehreren zu ersehen seyn wird, resolvirt<br />

und verordnet haben, dass wegen succcssiver Einzieh- und Einsclimölzung<br />

deren kleineren Schied-Münzen von den Polturaken<br />

aus zu rechnen, kupferne Polturaken, Kreuzer, Gröschl, Hungarisch<br />

und Pfening zu hundert und dreissig Gulden pr Centner Kupfer<br />

ausgemünzet, eingeführt und darmit in denen Oesterreichischen<br />

Landen mehrist und haubtsächlich in allhiesig. Dero Haubt-Münz-<br />

Amt zum Behuf der Schulden Cassa der Anfang gemacht werden<br />

solle; Also sind auf beschehenen allerunterthänigsten Antrag, wie<br />

nicht minder in Gnädigster Erwegung des dadurch sonderlich bey<br />

der Münz Eisen Schneider Arbeit,<br />

dann in der Roulir- und Prägung,<br />

wie auch Ueberzehlung, Uebernehmung, Berechnung und villeicht<br />

Correspondenz die mehrer werdende Arbeit einige Hiilf erfordern,<br />

haben Ihro kais. königl. Mays. unter heutigen reproducto gnädigst<br />

resolviret und verorndnet" ... dass die Besoldung des Münz-Graveur-<br />

Scholaren-DirectorsMatthaeusDonner erhöht, ein neuer Eisenscheider<br />

und vier Scholaren ernannt, und die bei der Kupfermünzung beschäftigten<br />

Beamten und Aufseher durch Geldzulagen belohnt werden.<br />

Trotz dieser definitiv ergangenen Anordinirigen unterblieb damals<br />

die Kupferprägung, denn die Kaiserin änderte ihren Sinn und<br />

zeigte sich balddarauf der Einführung von Kupfermünzen entschieden<br />

abgeneigt. So kam es denn auch, dass im Jahre 1750, als der<br />

20 Guldenfuss in Oesterreich eingeführt wurde, welchem zufolge<br />

alle Münzen bis auf den Grosclien herab vollwerthig ausgeprägt<br />

werden sollten, die kleinsten Scheidemünzen, nämlich die Halbgroschen<br />

oder Polturaken, die Kreuzer, die Dreipfennigstücke oder<br />

Gröschl,<br />

die Zweier oder Halbkreuzer, die ungarischen Denare und<br />

die Pfennige oder Vierer aus niedrig legirlem Silber auszubringen<br />

anbefohlen wurden, wobei die Kaiserin ausdrücklich erklärte, „dass<br />

auf die anstatt derensclben einzuführen in Antrag gewesenen<br />

Kupfernen Schied-Münzen keineswegs mehr<br />

fürijredncht werden solle."

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