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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Der "STiener Münzverkc4ir im J6. Jahrhundert. 443<br />

15. Februar 15242) und nicht die der Reichsmünzordnung des Jahres<br />

1559 entsprechenden Guldenthal er mit der Werthzahl 60 kr.<br />

geprägt habe s).<br />

Bedenkt man, dass ausser den nach diesen beiden<br />

Instructionen ausgeprägten Thalern auch solche aus der Joachimsthaler<br />

Münze (Instr. vom 30. November 1528), der Prager Münze<br />

(Instr. vom 27. Jänner 1540) und jene mit der Werthzahl 72 (Instr.<br />

vom 28. Juli 1551) umliefen*), sämmtliche im Werthe verschieden,<br />

so würde man wohl vermuthen, dass es sich bei der verschiedenen<br />

Bewerthung um Thal er der verschiedenen Prägungen handle und<br />

doch würde man, wie die Oberkammeramts-Rechnungen der Stadt<br />

Wien beweisen, weit irren.<br />

Die Cursdiffereuzen innerhalb eines Jahres haben nicht ihren<br />

Grund in Thalern verschiedener Prägungen, sondern der Grund<br />

ist ein rein subjectiver. Das Bedürfniss der städtischen Finanzverwaltung<br />

ist für die Cursbildung entschieden ausschlaggebend;<br />

nur ein einziges Mal ist in der Rechnung des Jahres 1572 die<br />

Tbalersorte charakterisirt, Empfang (Fol. 89^):<br />

„ain zwenundsibenczigthaler"<br />

= 1 fl. 1 ^ 18 ^S (= 72 kr.), also ein Thaler mit der<br />

Werthzahl 72 nach der Instruction vom 28. Juli 1551 geprägt.<br />

(Yergl. oben.)<br />

Die <strong>com</strong>munale Finanzwirthschaft bewegt sich vollständig im<br />

Geleise der Privatwirthschaft. Eigentliche Cassenbestände gab es<br />

nicht und wenn die Raten der Staatssteuer ins Hubhaus oder die<br />

der Landessteuer in das Landhaus '^) abzuführen waren, war häufig<br />

2) Nuraism. Zeitschr. 17, 199. Die Münzordnung zuerst abgedruckt in<br />

Xeritwich's Numismat. Blätter Jahrg. 11, Nr. IV, S. 26. Nach dieser Münzordnung<br />

sollten 93/4 silberin guldiner auf die 14 lot 1 quint u 1 dgt feine Mark gehen.<br />

Rom. Kay.. May. Müntz Ordnung. . Edict zu Wienu alles im<br />

3) . . . Neue<br />

•<br />

Jahr M D . LX auffgericht und aussgaugen.<br />

Gedruckt zu Wien in Osterreich durch Michael Zimmermann in S. Annenhof.<br />

Anno MDLX.<br />

*) Newald, Münzw. F. I. 100. Diese Münzordnung erschien im Drucke:<br />

„Römischer Auch zu Hungern und Behaim etc.<br />

Khünigkhcher Majestät<br />

Ertzherzogen zu Osterreich etc. Newe Müntzordnung. Snmpt Valvierung der<br />

Gulden und Silberin Müntzen Und darauff ervolgtem Edict zu Wienn alles im<br />

Jar MDLII aufgericht und aussgangen.<br />

Gedruckt zu Wienn in Osterreich durch Hanns Syngriener.<br />

5) Die stehenden Rubriken sind: „Auf die schatzsteur in das huebhausz"<br />

und „Aussgab auf die landsteur".

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