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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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162 M. Bahrfeldt<br />

ZU 140 Stück aus der Mark prägen, „wie sie unter die Kauf leute ausgebracht<br />

werden könnten", d. h. mit anderen Worten: so schlecht<br />

als möglich. Aber unter 1 Loth sollte der Silberinhalt nicht betragen,<br />

damit sie durch Behandlung mit Beize u. s. w. doch noch „sauber<br />

und weiss genug" abgingen, also über ihr Inneres täuschten. Wöchentlich<br />

sollten bis zu 1000 Mark Gewicht an Schreckenbergern gemünzt<br />

werden.<br />

Auch Doppelschreckenberger sind in Harburg, wie in Moisberg<br />

geprägt worden und zwar, was Harburg betrifft, im Mai 1622 im<br />

Gewichte von 820 Mark 8 Loth, im Juni 1622 im Gewichte von<br />

959 Mark 12 Loth, mit einem Feingehalte von li/^ Loth. Für jede<br />

darin vermünzte feine Mark zahlte der Münzmeister an den Herzog<br />

2 Thaler.<br />

Doppelschreckenberger sind an und für sich selten, vom Herzog<br />

Wilhelm sind bis jetzt keine bekannt geworden.<br />

h) Von 1622 bis zum Eingehen der Münzstätte in Harburg<br />

1631.<br />

Das Kippen und Wippen stand in höchster Blüthe. Der Wunsch,<br />

in der Ausnutzung des Münzrechtes zur Erhöhung der Einnahmen<br />

es anderen Münzherren gleich zu thun, veranlasste auch<br />

den Herzog<br />

Wilhelm, der Münzprägung in Harburg einen grösseren Aufschwung<br />

zu geben. Das Wesentliche war die Beschaffung des Silbers. Zu der<br />

Lieferung desselben hatten sich „die Juden Benedictus Bock zu<br />

Itzehoe, Meyer und Joseph Moyses, Gebrüder, zu Altona" angeboten<br />

und wurden mit derselben betraut. Der mit ihnen unterm 30. December<br />

1621 auf 3 Monate abgeschlossene Vertrag (Anlage 16) lässt<br />

aber deutlich erkennen, dass es sich hier nicht lediglich um die<br />

Versorgung der Münze mit Rohmaterial handelte, sondern vielmehr<br />

um eine directe Uebertragung der Münzbefugniss an die genannten<br />

Lieferanten, d. h. um eine Verpachtung zur beliebigen Ausnutzung,<br />

eingeschränkt nur durch wenige bindende Vorschriften des Herzogs<br />

über den Feingehalt der auszuprägenden Stücke.<br />

Mit der Ausmünzung sollte ein von den Pächtern zu stellender,<br />

dem Herzoge aber zu verpflichtender Münzmeister betraut werden.<br />

Es lag daher nahe, dazu den zur Zeit in Harburg amtirenden Münz-

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