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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Beiträge zur Münzgeschichte der Limeburgischen Lande etc.<br />

- ^«^<br />

Müiiznieister und seine Gesellen von allen bürgerlichen Pflichten frei und für ihr<br />

Getränk an Wein und Bier, soviel sie dessen selber aufsetzen und gebrauchen<br />

werden, Accise zu geben nicht verbunden. Da auch die Gesellen in einig Gezänk<br />

und Schlägerei unter ihnen selbst gerathen würden, solchs unter sich ihrer Gewohnheit<br />

nach zu strafen und hinzulegen, ihnen vergönnet, da sie aber mit einem<br />

Fremden in Zweiung, Gezänk oder Unwillen gerathen würden, solchs vor I. F. G.<br />

oder Dero verordneten Münzräthen zu berechtigen und zu entscheiden vorbehalten<br />

sein.<br />

Hiergegen hat sich mehrbemelter Münzmeister auch vei*pflichtet, das Münzgeräthe<br />

an Instrumenten und Gepräge, wie dann auch das Silber und Gold zu<br />

münzen selber zu verschaffen, allen Kosten so auf sich, seine Gesellen, Besuchung<br />

der Probationstage, auch auf Unterhaltung eines Privatwardeins, jedoch dass<br />

1. F. G. demselbigen jährlichs auf Johannis Baptistae fünf Faden Buchenholz<br />

geben wollen, gehen, allein zu tragen, keine andere Münze als doppelte Schillinge,<br />

Schillinge, Sechslinge, Dreilinge lübeckscher Währung, bisweilen auch wohl<br />

ganze und halbe Thaler und Goldgulden zu schlagen, solche Münz auch an Schrot<br />

und Korn also verfertigen zu lassen, dass dieselbe den Münzedicten, Probations-<br />

Abschieden und anderen dieses niedersächsischen Kreises Münzstätten gemäß<br />

sein, er damit auf den Probationstagen bestehen und I. F. G. deswegen nichts<br />

Venveisliches aufgerückt, noch einiger Schade zugefüget werden möge und deswegen<br />

eine schriftliche Verpflichtimg an Eids statt bei Verpfandung seiner Hab<br />

und Güter herauszugeben, wie denn auch der Special-Wardein mit Namen Jacob<br />

Stör, wohnhaftig in Hamburg, zu absonderlicher Anlobung und eidlicher Verpflichtung<br />

dar- und vorzustellen.<br />

LetztHch hat für diese Vergünstigung I. F. G. der Münzmeister jährlich<br />

600 Rthaler, jeden zu 37 Schillinge lübisch gerechnet, ermelte sechs Jahre nacheinander<br />

jedes Jahr auf Michaelis in einer Summe zu erlegen und damit auf erstkommenden<br />

Michaelis übers Jahr, wann man der wenigeren Zahl sechzehn<br />

schreiben wird, einen Anfang zu machen und jetzo alsbald zum Eingange und<br />

glücklichen Antritt ein ansehnhches übergultes Pokal in Unterthänigkeit zu<br />

präsentiren und zu verehren versprochen und zugesagt.<br />

Dessen Allem zu wahrer Urkund sind über obgesetzten Contract zwei<br />

Recess gleichen Lautes unter I. F. G. Handzeichen und Daumsecret, dann auch<br />

des Münzmeisters Simon Timpfen Hand und Petschaft aufgerichtet, ausgefertigt<br />

und davon einer mehrberührtem Münzmeistern zugestellet, der andere der fürstlichen<br />

Kammer eingeliefert worden.<br />

Jahre.<br />

So geschehen zu Harburg am 19. Tage des Monats Septembris im 1615.<br />

(Nach dem Original.)<br />

Das Siegel Tirapfes ist abgefallen. ü<br />

^^^^<br />

Wilhelm Herzog<br />

(ß) zu B. und L.<br />

Simon Timpfe.<br />

Numism. Zeitschr. IM. Bahrfeldt. • lO

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