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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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486 Ernst<br />

Eisen-Scliiieider Jetzl zu denen auf die verehrlichsten Bildnussen<br />

Iliro der kayser: Königin und desKaysers Mayt. neu auszuprägenden<br />

Münzen die Puntzen in die Ausarbeitung genommen — auch jene<br />

zu denen Thaler bereits in soweit Verfertiget haben, dass inner<br />

wenigen Tagen zur Thalerausprägung geschritten werden könne,<br />

wolle Man hiemit anbefohlen haben, sotane Ausmünzung allhier<br />

ehemöglichst der Gestalten einzuleiten, dass um die natürliche<br />

Münzordnung beyzubehalten, ohngefähr 2000 Mark von jeder<br />

gedachten zweyen Thaler Geprägen (welches auch nach Thunlicher<br />

Mass bey denen w^eiters zu Stand kommenden neuen Münzgattungen<br />

zu beachten ist) auf das Verflossene 1765te^ die übrig einkommende<br />

Silber aber auf das laufende Jahr aufgestossen werden.<br />

Indessen seye das diesfällige Gepräg aus denen berührten<br />

schon verfertigten Puntzen so für die avers wie revers Seite ersichtlich,<br />

die Umschrift aber vor die k. k. Thaler und Gulden nicht wie der (so<br />

viel es der Raum gestattet) halbe Gulden folgender Gestalt zu sezen:<br />

Auf der avers Seite: M.THERESIA. D.G R.IMP.HU.BO.<br />

REG, und auf dem Revers ARCHID . AUST . DUX BURG . CO . TYR<br />

1765 X ;<br />

dann vor die kayserliche auf der avers Seite lOSEPH.II.<br />

d'.G.R.I.S.A.COR. & HER^.R.H.B.&. und auf d.em Revers<br />

ARCH. AUST. D. BURG. LOTH.M.D.HET. 1765.x.<br />

Wornnch mithin Sie k. k. Münz-ober-Beamte sich zu achten,<br />

auch die Versendung der Puntzen (sobald Selbe fertig sein können)<br />

an die andern k. k. Münzämter mit der Erinnerung zu verwenden<br />

wessen werden, dass auch von sotanen Amter nach Mass des<br />

innehabenden Materialis ein Theil der neuen kayser.<br />

königl«" Münzen auf das verflossene 1765ger Jahr ausgepräget<br />

werden sollen."<br />

Da einige Tage vor Erlassung dieser Verordnung für die Münzen<br />

des Mitregenten Joseph IL die ersten acht Buchstaben des Alphabets<br />

zur Bezeichnung der Münzstätten angeführt worden waren, so<br />

tragen auch die mit seinem Bilde versehenen, jedoch erst im J. 1766<br />

geprägten Münzen mit der Jahreszahl 17(35 die Miinzbuchstaben<br />

A, B, G etc. bis H.<br />

Auch ein anderer Anachronismus, auf den ich in einem der<br />

nachfolgenden Abschnitte zu sprechen kommen werde, wird durch<br />

die vorstehende Verordnung aufgeklärt.<br />

der

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