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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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468 C. V. Ernst:<br />

gehors. Kays. Hof Camer Ihren Mittels-Rath dem v. Palm aufgetragen,<br />

dass er<br />

darüber mit Euer kays. Cathol. Mayst. Antiquitaeten luspectorae, Heraeus, den<br />

hiesigen Müuz-Ampts-Inspectorae, Schickmayer, und denen beiden iMünz-Eisen-<br />

Sehneidern, Hofmann und Warow, zusamrnentretten, und mit selbigen die<br />

regulierung dess neuen Müntz-Geprägs überlegen solle: welches beschehen und<br />

der Ordnung nach, folgenden Inhalts darüber relationirt worden ist, dass von<br />

Thalern zu reden und die in Gepräg vorstellende Saeram effigiem belangend<br />

der Antiquitaeten-Inspector, Hereus erinnert habe, Euer kays. Cathol. Mayst.<br />

hätten eine in dieser Zusammentrettung, von Ihme, Hereus, produeirte Beschreibung<br />

allergdgst aggradirt, zufolge welcher, das Haupt in einer sogenannten<br />

Spänischen peruque vorgestellet, u. solche mit dem Lorber Kranz (welcher<br />

Kranz nach Constantiui Zeithen, denen römisch. Kaysern wie ehemals das<br />

Diadema alss aygen zuekhäme) umbgeben werden solle; Die Kleydung<br />

solle, umb das numisma in der Observanz der antiquitaet zu halten ein auf der<br />

schultern zusammen gekhnüpftes Paludamentum Imperatorium seyn: und, weyl<br />

nach Eöm. arth der halss ploss seyn müsste, diese plösse des Halsses aber<br />

der Spänischen peruque nicht wohl stehen od. l)ilden würde: so könnte der<br />

unter dem paludamento tragende Cuirass und dessen den halss bedeckender<br />

Kragen die disconvenienz beheben, alsodass der halss, suo modo ploss, und<br />

doch bedeckht wäre, und neben den antiquen zugleich dass moderne beybehalten<br />

werde, welches eben auch dass angehenckhte güldene Velins bestättigen<br />

thäte; Und soviel wäre, was das geheyligte Kays. Bildnuss anbetrifft.<br />

Die Umbschrift hatt, wegen der hohen consequenz, so die Kayser und<br />

kenigl. titulatur nach sich ziehet, nicht zugelassen, solche nach der sonst bei<br />

Medaillen üblichen arth zu fassen, sondern müsste in den umbcraiss des Bildnuss<br />

in<br />

folgendem bestehen. Car: VI. D: G: R: I: S: A: Ger: Hisp: Hun: Boh: Rex.<br />

auf der anderen seithen oder dem Revers der Münz plieb wie bisshero der<br />

doppelte Reichsadler mit dem Schwerdt und Cepter, dessen Leib ein schildt von<br />

deutscher arth bedeckhet und solcher schildt in seinen 4 feldungen die haubt<br />

Königreich und Lander vorzustellen hätte:<br />

mit der .höchst nöthigen observtion, damit nemblich jeder<br />

Thaler, in welcher Münz Stätte und Landt Er gemüuzet worden<br />

wäre, ohnwidersprechlich erkhannt werden könnte, dass mitten<br />

in den haubtschild ein so genanntes herz Schiltl mit darauf<br />

gestellter Cron, oder Herzog-hüetel exprimirt und in solchem<br />

schildtl das Wappen des Landes, in welchem die Münz gemacht worden<br />

geprägt würde. Ober dem Reichsadler würdet wie bishero allezeit die Kays:<br />

Reichs Cron und ober dem Hauptschild eine offene Haus-Cron, welche mit<br />

allen in denen Feldungen des Schildes bezeichneten Königreichen und Ländern<br />

quadrirt zu setzen seyn, die feldungen aber an sich selbsten<br />

Es folgt nun die eingehende Beschreibung der aufzunehmenden<br />

Wappen und die Feststellung der Umschrift des Reverses; dann<br />

heisst es, und dies hat für uns heute das meiste Interesse:<br />

"<br />

mit

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