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2006 - Jaarverslag Hof van Cassatie (PDF, 1.61 MB) - Federale ...

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36<br />

VORWORT<br />

Die im Vorwort zum Jahresbericht 2005 beschriebenen Leitlinien haben auch im<br />

Jahr <strong>2006</strong> die Politik des Kassationshofes geprägt. Diese Fortführung bringt<br />

Rechtssicherheit und Produktivität mit sich und ist nicht mit Immobilismus<br />

gleichzusetzen.<br />

Der Bereich der externen Kommunikation beinhaltet einerseits die erneute<br />

Veröffentlichung in Eigenregie der niederländischen Fassung der Entscheide (auf<br />

Papier) und andererseits die Einführung der Vereinfachung des Stils der Entscheide<br />

des Kassationshofes, um deren Lesbarkeit zu fördern.<br />

Das ständige Bestreben nach einer Bewältigung des gerichtlichen Rückstands hat<br />

den Kassationshof dazu veranlasst, die Möglichkeit der Entbindung des Richters, der<br />

nach mehr als sechs Monaten in einer Sache noch nicht entschieden hat, auf<br />

Strafsachen auszudehnen. Alle Rechtsuchenden genießen somit von nun an einen<br />

gleichwertigen Schutz.<br />

Durch die neuen Wettbewerbsrechtsvorschriften hat der Kassationshof eine<br />

Zuständigkeit erhalten, über die er bisher nicht verfügte. Er wird unter anderem über<br />

Vorabentscheidungs(rechts)fragen befinden, die von den Gerichten und vom<br />

Wettbewerbsrat gestellt werden. Zu diesem Zweck muss der Kassationshof dieses<br />

neue Vorabentscheidungsverfahren einsetzen. Das Gesetz schreibt vor, dass der<br />

Kassationshof in diesen Sachen vor allem anderen entscheidet. Die Zukunft wird<br />

zeigen, ob dieser Verpflichtung mit dem heutigen Personalbestand nachgekommen<br />

werden kann. Ein ähnliches Problem stellt sich auch in Bezug auf die<br />

Strafvollstreckungsgerichte, da der Gesetzgeber eine Kassationsbeschwerde gegen<br />

deren Entscheidungen vorgesehen hat und der Kassationshof häufig binnen dreißig<br />

Tagen befinden muss.<br />

Schlussendlich kann über unsere (sorgenvollen) Interventionen hinsichtlich des<br />

Themis-Plans und der Reform des gerichtlichen Standes einerseits und des<br />

Mandatsystems mit der dazugehörenden Bewertung der Behördenleiter andererseits<br />

nicht hinweggesehen werden.<br />

Was diesen letzten Punkt betrifft, hat der Kassationshof beim Minister der Justiz<br />

deutlich gemacht, dass die rechtsprechende Gewalt nicht gegen die Idee ist, die<br />

Behördenleiter zu bewerten, da dies zweckdienlich ist, jedoch sollte diese<br />

Bewertung in einer Weise erfolgen, die der Verfassung und der internationalen<br />

Ordnung entspricht.<br />

Eine Bewertung der Behördenleiter - besonders wenn sie Teil des Spruchkörpers<br />

sind - durch Mitglieder, die nicht der Magistratur angehören und von der<br />

ausführenden Gewalt abhängen, ist unvereinbar mit einem Rechtsstaat.<br />

Es wurde ebenfalls Nachdruck gelegt auf die abartigen Folgen des Gesetzes, das<br />

erlaubt, dass gleichzeitig drei Arten von Behördenleiter tätig sein werden und dass

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