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I Erwerbsarbeit, Eigenarbeit, handwerkliche Arbeit und Soziale Arbeit

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Offene Werkstätten – ein Modell für die <strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong>?<br />

Merkmal des offenen <strong>und</strong> voraussetzungslosen Zugangs zu den Einrichtungen in unserer<br />

Einleitung selbst mit dem Wort Bürgerhauscharakter 86 umschrieben.<br />

Beide Häuser stellen eine Bereicherung der Infrastruktur vor Ort dar. Dies gilt in Bezug<br />

auf einzelne Menschen wie auch für Gruppen. Es werden Möglichkeitsräume zur Verfügung<br />

gestellt, die von den BesucherInnen als bereichernd <strong>und</strong> positiv bewertet werden.<br />

Offene Werkstätten können als Erweiterung von Spielräumen in den Verhältnissen der<br />

Menschen im Sinne von Böhnisch/ Nahnsen (siehe Kap. I 4.5) gedeutet werden.<br />

86 „Bürgerhaus“ ist in der <strong>Soziale</strong>n <strong>Arbeit</strong> kein definierter Fachbegriff. Er wird häufig für Einrichtungen<br />

verwendet, die soziokulturelle bzw. soziale Aktivitäten in einem Gemeinwesen ermöglichen<br />

oder unterstützen. Häufig liegt die Trägerschaft bei Vereinen. Der Begriff wird aber teils<br />

auch für öffentliche Gebäude verwendet, die mehr einer Stadthalle gleichen oder für kommunal<br />

verwaltete Kulturzentren oder für Stadtteileinrichtungen, die in der Regie des örtlichen Sozial-<br />

oder Jugendamtes geführt werden. Wir verwenden ihn daher auf die im Text bestimmte Weise.<br />

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