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I Erwerbsarbeit, Eigenarbeit, handwerkliche Arbeit und Soziale Arbeit

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Standortbestimmung <strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

• „Sozialarbeiter/innen haben eine Verpflichtung, soziale Gerechtigkeit zu fördern in<br />

Bezug auf die Gesellschaft im Allgemeinen <strong>und</strong> in Bezug auf die Person, mit der<br />

sie arbeiten.“<br />

(www.ifsw.org/en/p38000739.html)<br />

Auf Basis der von der IFSW formulierten Wertorientierungen kann man <strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

als Menschenrechtsprofession, Gerechtigkeitsprofession oder Integrationsprofession<br />

bezeichnen. Die von der IFSW 2004 verabschiedete Definition <strong>Soziale</strong>r <strong>Arbeit</strong> lautet in<br />

der deutschen Übersetzung:<br />

„Die Profession <strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong> fördert sozialen Wandel, Problemlösungen in menschlichen<br />

Beziehungen <strong>und</strong> die Stärkung <strong>und</strong> Befreiung von Menschen, um das Wohlergehen<br />

zu stärken. Gestützt auf Theorien über menschliches Verhalten <strong>und</strong> sozialer Systeme<br />

greift Sozialarbeit an den Stellen ein, wo Menschen mit ihrer Umwelt in<br />

Wechselwirkung stehen. Die Gr<strong>und</strong>lagen von Menschenrechten sozialer Gerechtigkeit<br />

sind für die <strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong> wesentlich.“<br />

Auf ihrer Internetseite macht die IFSW auch darauf aufmerksam, dass die professionelle<br />

<strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong> des 21. Jahrh<strong>und</strong>erts als „dynamisch <strong>und</strong> sich weiterentwickelnd“ verstanden<br />

wird. Das bedeutet, sie kann nicht theoretisch <strong>und</strong> praktisch stehen bleiben,<br />

sie muss sich in dem selben Maße, wie gesellschaftliche Bedingungen sich verändern,<br />

wie gesellschaftliche Leitbilder einem Entwicklungsprozess unterliegen, selbst reflektieren<br />

<strong>und</strong> immer wieder neu positionieren.<br />

Ein anderer Zugang zu der Frage, was <strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong> ausmacht, ist die Frage nach ihrer<br />

Funktion <strong>und</strong> danach, welche Aufgabe sie im Sozialstaat erfüllt. Aufgr<strong>und</strong> der beiden<br />

Traditionslinien der <strong>Soziale</strong>n <strong>Arbeit</strong> in Deutschland (Armenfürsorge <strong>und</strong> Sozialpädagogik),<br />

des unscharfen Berufsprofils <strong>und</strong> der Unklarheit darüber, welche der<br />

wissenschaftlichen Bezugsdisziplinen als Leitwissenschaft gelten soll bzw. des Fehlens<br />

einer eigenen Sozialarbeitswissenschaft, ist es schwierig, eine allgemeine <strong>und</strong> genaue<br />

Bestimmung vorzunehmen (vgl. von Spiegel 2006, S.23). Funktions- <strong>und</strong> Gegenstandsbestimmungen<br />

erfolgen jedoch immer im Rahmen von einzelnen Theorien <strong>Soziale</strong>r<br />

<strong>Arbeit</strong>.<br />

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