I Erwerbsarbeit, Eigenarbeit, handwerkliche Arbeit und Soziale Arbeit
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Die vergesellschaftende Kraft der <strong>Arbeit</strong><br />
1.1.3 <strong>Arbeit</strong>sgesellschaft <strong>und</strong> Normalarbeitsverhältnis der Ersten Moderne<br />
Von <strong>Arbeit</strong>sgesellschaft zu reden, bedeutet, die Analyse der gesellschaftlichen Vorgänge<br />
aus einem bestimmten Blickwinkel heraus vorzunehmen: die <strong>Arbeit</strong> ins Zentrum<br />
der Analyse zu stellen. Über die Einengung des <strong>Arbeit</strong>sbegriffs auf <strong>Erwerbsarbeit</strong> <strong>und</strong><br />
den Bedeutungsgewinn derselben für Individuen <strong>und</strong> Gesellschaft haben wir im vorangegangenen<br />
Kapitel geschrieben. Es ist dabei klar geworden, dass es korrekter wäre,<br />
von <strong>Erwerbsarbeit</strong>sgesellschaft zu sprechen. Da dies jedoch kein gängiger Begriff ist,<br />
bleiben wir bei dem zuerst genannten. Im folgenden Abschnitt möchten wir die Charakteristika<br />
derjenigen <strong>Arbeit</strong>sgesellschaft, wie sie in der Phase der Moderne ab Ende des<br />
19. Jahrh<strong>und</strong>erts bis in die 70er Jahre des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts hinein vorherrschend war,<br />
darstellen. „Ihre (…) ausgeprägteste Form fand die <strong>Arbeit</strong>sgesellschaft in ihrer wohlfahrtsstaatlich<br />
abgefederten, industriekapitalistischen Epoche der Nachkriegszeit“ (Galuske<br />
2002, S.38). Mit Ulrich Beck (1986) gesprochen handelt es sich um die <strong>Arbeit</strong>sgesellschaft<br />
der so genannten Ersten Moderne (zur Terminologie Erste <strong>und</strong> Zweite<br />
Moderne siehe Kap. I 1.2.1).<br />
Erstmals verwendete Hannah Arendt 1958 den Begriff <strong>Arbeit</strong>sgesellschaft in ihrem<br />
Buch Vita Activa <strong>und</strong> beschreibt die <strong>Arbeit</strong> als „einzige Tätigkeit“ in der Gesellschaft,<br />
die als verbindendes Element für alle ihre Mitglieder fungiert, die also inneren Zusammenhalt<br />
schafft <strong>und</strong> sichert (1960, S. 11/12).<br />
Daheim/ Schönbauer (bei Galuske 2002, S.34) führen folgende Definition des Begriffes<br />
an:<br />
„<strong>Arbeit</strong>sgesellschaft – das bezeichnet einen Typ von Gegenwartsgesellschaften, in denen<br />
die Vergesellschaftung wesentlich über <strong>Erwerbsarbeit</strong> erfolgt: Die Menschen sind<br />
für ihren Lebensunterhalt darauf angewiesen, zumeist unselbständig Vollzeit erwerbstätig<br />
zu sein. Die Erwerbsverhältnisse, die sie eingehen, sind durch eine Vielzahl von<br />
gesellschaftlichen Verhältnissen verflochten; nicht zuletzt definieren Leistungswerte<br />
Respektabilität <strong>und</strong> legitimieren soziale Ungleichheit. <strong>Erwerbsarbeit</strong> selbst hat materielle<br />
<strong>und</strong> sozialkulturelle Wirkungen, die in die anderen Lebensbereiche ausstrahlen <strong>und</strong><br />
auch nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben noch spürbar sind; sie prägt<br />
Weltbild <strong>und</strong> Selbstbild der <strong>Arbeit</strong>enden <strong>und</strong> ist die Gr<strong>und</strong>lage ihrer Identität.“<br />
Die in den Kap. I 1.1.1 <strong>und</strong> I 1.1.2 angesprochenen Aspekte finden wir in dieser Definition<br />
als Merkmale der <strong>Arbeit</strong>sgesellschaft wieder.<br />
Dabei ist der Begriff der <strong>Arbeit</strong>sgesellschaft eng mit der Vorstellung vom so genannten<br />
„Normalarbeitsverhältnis“ verknüpft. Durch die strukturellen Vorgaben der kapitalisti-<br />
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