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I Erwerbsarbeit, Eigenarbeit, handwerkliche Arbeit und Soziale Arbeit

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<strong>Eigenarbeit</strong><br />

tung der <strong>Eigenarbeit</strong> (sowie der Versorgungs- <strong>und</strong> Gemeinwesenarbeit) <strong>und</strong> die Schaffung<br />

von Verbindungslinien zwischen den unterschiedlichen <strong>Arbeit</strong>ssphären könnten<br />

zur gerechteren Verteilung der zu leistenden <strong>Arbeit</strong> in der Gesellschaft führen – insbesondere<br />

auch unter geschlechtshierarchischen Gesichtspunkten.<br />

Außerdem verweist sie auf ökologische Aspekte der <strong>Eigenarbeit</strong>: durch ein anderes<br />

Konsumverständnis könne eine Reduktion des Warenkonsums erreicht werden, was<br />

zu vermehrter Ressourcen-Nachhaltigkeit führe. Gleichfalls sieht sie <strong>Eigenarbeit</strong> als<br />

Basis für die Entstehung von Autonomie <strong>und</strong> weist damit auf das Lernpotential hin, das<br />

sich in <strong>Eigenarbeit</strong> verbirgt. Sie verknüpft also ökonomische, ökologische <strong>und</strong> gesellschaftlich-visionäre<br />

Aspekte von <strong>Eigenarbeit</strong>.<br />

André Gorz (1989, S. 219) bezeichnet unter dem Oberbegriff „Tätigkeiten ohne Erwerbszweck“<br />

die Selbstversorgung (den Haushalt zu führen, sich selbst oder - im Unterschied<br />

zu Biesecker - auch Familienangehörige zu versorgen) als <strong>Eigenarbeit</strong> <strong>und</strong><br />

betitelt diese als „lästige Stubenarbeiten“. Gesondert hiervon (also nicht unter dem<br />

Begriff <strong>Eigenarbeit</strong>) geht er auf die autonomen Tätigkeiten ein, die „um ihrer selbst willen<br />

verrichtet werden“, also Selbstzweck sind (ebd. S. 236).<br />

Anhand dieser Unterscheidung wird deutlich, dass die Konnotation von <strong>Eigenarbeit</strong> <strong>und</strong><br />

Selbstbestimmung nicht immer zutreffend ist. Versorgungsarbeit ist zwar keiner<br />

Fremdbestimmung unterworfen, jedoch aber der Notwendigkeit, weshalb sie nur „formal<br />

selbstbestimmt“ ist. Wirklich autonome Tätigkeiten haben nach ihm folgende Charaktermerkmale<br />

(vgl. ebd. S. 238 ff.):<br />

• das tun, was man wahrhaft will <strong>und</strong> verantworten kann<br />

• der <strong>Arbeit</strong>sprozess ist ebenso wertvoll wie das Produkt oder die abgeschlossene<br />

Handlung<br />

• sie ist keinen ökonomischen Zwängen unterworfen, d. h. die aufgewendete Zeit<br />

spielt keine Rolle <strong>und</strong> die Gestaltung orientiert sich ausschließlich am eigenen<br />

Gefallen<br />

Deshalb können nach seiner Definition ökonomische marktmäßige (Erwerbs-<br />

)Tätigkeiten niemals autonom sein, auch wenn sie Dimensionen von Selbstentfaltung<br />

enthalten können. Die Differenzen zu Heinze/ Offe werden deutlich, die Grenze zu<br />

Freizeittätigkeiten ist fließend.<br />

Aus einem kritisch-feministischen Blickwinkel argumentiert Ruth Becker (1998, S. 257<br />

ff.). Sie entwirft keine eigenständige Begriffsbestimmung von <strong>Eigenarbeit</strong>. Stattdessen<br />

bezieht sie sich u. a. auf Schriften von Illich, Huber, Gorz <strong>und</strong> warnt vor Modellen <strong>und</strong><br />

Utopien, die <strong>Eigenarbeit</strong> romantisieren <strong>und</strong> verklären: Aus ihrer Sicht gerieten häufig<br />

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